Umsatzsteuer bei Bitcoin und anderen virtuellen Währungen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 12 March 2018Umsatzsteuer bei Bitcoin und anderen virtuellen Währungen
Bitcoin & Co. sorgten für einen regelrechten Boom bei Anlegern. Für Unsicherheit sorgt aber die Besteuerung. Bezüglich der Umsatzsteuer hat das Bundesfinanzministerium für mehr Klarheit gesorgt.
Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 22. Oktober 2015 entschieden, dass der Umtausch von konventionellen Währungen in Kryptowährungen wie den Bitcoin und umgekehrt von der Umsatzsteuer befreit ist (Az.: C-264/14). Dennoch bestand in Deutschland eine gewisse Unsicherheit bezüglich der Umsatzsteuerpflicht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Rundschreiben vom 27. Februar 2018 für mehr Klarheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen virtuellen Währungen gesorgt.