DGHS erwartet Engagement für Selbstbestimmung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 23 March 2018Zur Ernennung des neuen Bundesgesundheitsministers
Von dem soeben vereidigten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende. "Als Minister ist er dem Grundgesetz verpflichtet. Artikel 2 betont das Persönlichkeitsrecht, und deshalb das muss auch im Blick auf Schwerstkranke und Sterbende gelten", betont DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher. Nach Art. 2.1 des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Birnbacher: "Dazu gehört auch das Recht, über Zeitpunkt und Umstände seines Todes selbst zu bestimmen. Aus dem Recht auf Leben darf keine Pflicht zum Leben abgeleitet werden. Weltanschauungen sind kein Maßstab für staatliche Gesetze." Immerhin gehöre es zum Kerngehalt des Grundgesetzes, das in Art. 2 die Freiheit des Einzelnen feststellt, seine Lebensführung nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen, solange diese nicht in die Rechte anderer eingreift. Da die anderen kein Recht haben, ein Verhalten nur deshalb mit Strafe zu bedrohen, weil sie es für anstößig oder unmoralisch halten, gilt das Selbstbestimmungsrecht ganz unabhängig davon, in welche Richtung sich die gesellschaftlichen Werte entwickeln.