Fakten zur Betriebskostenabrechnung von Reiser Immobilien
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 February 2018Frank Reiser (Reiser Immobilien) informiert über die Umlagefähigkeit von Betriebskosten
KIRCHHEIM UNTER TECK. Als Geschäftsführer von Reiser Immobilien in Kirchheim unter Teck weiß Frank Reiser, wie brisant es beim Thema Umlagefähigkeit werden kann: "Zwar ist die Umlagefähigkeit von Abrechnungsposten gesetzlich geregelt, nichtsdestotrotz sollten Vermieter die Umlagefähigkeit von einzelnen Betriebskosten stets im Auge behalten - nachträgliche Gesetzesänderungen sind keine Seltenheit. Im Streitfall kann der Mieter seine juristischen Mittel nutzen und die Umlagefähigkeit der einzelnen Posten gerichtlich anzweifeln. Aktuelle Gerichtsurteile müssen daher stets bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden."
Reiser Immobilien: Kosten für die Pflege der Außenanlage als Streitpunkt in der Betriebskostenabrechnung