TÜV Rheinland:
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 March 2018Präventionsgesetz unterstützt die betriebliche Gesundheitsförderung
Unterstützung bei der Antragstellung / Präventionsteams beraten interdisziplinär / Flexible Planung bezieht alle Arbeitnehmergruppen mit ein
Köln, 8. März 2018. Ein Ziel des Präventionsgesetzes ist es, die Gesundheitsförderung in Unternehmen zu stärken. Dazu stellt das im Juni 2015 verabschiedete Gesetz zusätzliche finanzielle Mittel bereit. "Durch das Präventionsgesetz hat sich in der betrieblichen Gesundheitsförderung schon einiges verändert, es bleibt allerdings Luft nach oben. Bei der Beantragung der finanziellen Unterstützung, aber auch bei der Konzeption von Programmen, die auf den Bedarf der Mitarbeiter zugeschnitten sind, benötigen Unternehmen gezielt Unterstützung", fasst Dr. Michael Scheil, Koordinator Betriebliches Gesundheitsmanagement bei TÜV Rheinland, seine Erfahrungen seit Einführung des Präventionsgesetzes zusammen.
Bürokratische Hürden meistern
Über die Koordinierungsstellen der Krankenkassen können Gelder aus dem Präventionsgesetz abgerufen werden. In einigen Fällen scheitern diese Anträge jedoch an bürokratischen Hürden. "Unsere Experten kennen die gesetzlichen Vorgaben und unterstützen unsere Kunden auch bei der Antragstellung durch ein schlüssiges Gesundheitsförderungskonzept. Darüber hinaus ist TÜV Rheinland bei einigen Koordinierungsstellen als Dienstleister der Gesundheitsförderung anerkannt", so Scheil.