Auf der Suche nach dem neuen Vergaberecht: Die derzeitigen drei "Knackpunkte"
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 7 March 2018
Auf der Suche nach dem neuen Vergaberecht: Die derzeitigen drei "Knackpunkte"
Nach dem Medizin-Urteil - Drittes Nc-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19.12.2017 - diskutieren die Wissenschafts- und Kultusminister/Schulminister über die Zukunft der Zulassungsverfahren nicht nur in den medizinischen Studiengängen. Nach dem heutigen Stand unserer "Erkenntnis" werden drei Knackpunkte die Verhandlungen bestimmen.
1. Knackpunkt: Der Zeitplan
Der vom BVerfG durch die Bestimmung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 bestimmte Zeitplan ist - überaus - fordernd/ehrgeizig. Bis Mai 2018 sollen die Wissenschaftsministerien der Länder für ihre Chefs die Grundzüge eines neuen Staatsvertrages zur Medizin-Studienplatzvergabe erarbeiten. Dies erscheint uns angesichts der völligen Änderung der EDV nahezu unmöglich. Müssen die Länder - erstmals - beim für Programmierungen sachunkundigen Verfassungsgericht um eine Verlängerung der Frist "betteln"? Und was passiert mit dem Vergabeverfahren Sommersemester 2020, wenn das Verfassungsgericht die Verlängerung verweigert?
2. Knackpunkt: Die Wartezeitquote