Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit, Krankheit - Tipps vom Arbeitsrechtler
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 8 March 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wer krank ist und seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig abgibt, ist geschützt vor einer Kündigung. Was viele Arbeitnehmer als Binsenweisheit abtun, ist in Wirklichkeit ein Irrtum. Arbeitnehmer, die häufig krankgeschrieben sind, stehen regelmäßig ganz oben auf der "inneren Kündigungs-Wunschliste" des Arbeitgebers. Worauf muss der Arbeitnehmer besonders aufpassen, damit er nicht wegen vorgetäuschter Krankheit gekündigt wird?
Wer arbeitsunfähig krank ist, muss alles daransetzen, wieder gesund zu werden. Hierzu verpflichtet ihn sein Arbeitsverhältnis. Je nach Erkrankung kann das bedeuten, dass man den ganzen Tag im Bett verbringen muss, oder es kann bedeuten, dass man sich viel bewegen und regelmäßig Spazieren gehen soll. Und wenn man beim Spaziergang "erwischt" wird vom Arbeitgeber? Arbeitsrechtliche Konsequenzen hat das regelmäßig nur, wenn der Spaziergang nicht beitragen konnte zur Genesung des Mitarbeiters. Was uns zum zweiten Tipp bringt für arbeitsunfähig geschriebene Arbeitnehmer.