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Wann rechts überholen erlaubt ist

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Wann rechts überholen erlaubt ist

Auf deutschen Straßen herrscht das Rechtsfahrgebot. Wer überholen will, muss nach der Straßenverkehrsordnung links fahren. Und doch gibt es einige Ausnahmen, die es Verkehrsteilnehmern ganz offiziell erlauben, rechts zu überholen. Die ARAG Experten sagen, welche das sind.

Teure Verkehrssünde
Doch zunächst einmal zur Regel, die vorschreibt "Es ist links zu überholen" (§ 5 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung): Wer sich nicht daran hält, muss laut aktuellem Bußgeldkatalog mit teilweise hohen Strafen rechnen. Während das Überholen auf der rechten Fahrspur in einer Ortschaft und ohne Unfall lediglich 30 Euro kostet, schlägt das verbotswidrige Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Wird dabei ein Unfall verursacht, sind sogar 145 Euro fällig.

Aufbruch zur Veränderung: noch 7 Monate Zeit bis zur Landtagswahl Hessen 28.10.2018

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 noch 7 Monate Zeit bis zur Landtagswahl Hessen 28.10.2018
Direktkandidat Wahlkreis 35 Frankfurt II Landtagswahl Hessen

Gehören Sie auch zur Mehrheit der verpeilten Menschen in Deutschland?
Null Bock auf Wahlen!
Auch Verpeilte tragen durch ihr Verhalten, dennoch die Mitverantwortung, für das wie es derzeit ist.
Ihre Wahlblockade unterstützt die Macht, Gier und das Lobby-Denken. Es fördert die Lizenz zum TÖTEN durch Vergiftung und Verstrahlung von Mensch, Tier und Natur. Die Manipulation von Angst wird akzeptiert und wir leben, verinnerlichen falsche Glaubenssätze.

Unsere unschuldigen neugeborenen Kinder haben etwas anderes verdient!

Meine Hoffnung stirbt zuletzt. Die nächste Veränderungsmöglichkeit für uns Hessen, ist die Landtagswahl im Herbst. Die Wandlung beginnt bei einem selbst.

Belohnen Sie die LIEBE zum menschlichen Engagement. Gehen Sie künftig wieder zur Wahl.
Beweisen Sie die Wertschätzung zur Demokratie!

Ihr
Karlheinz Grabmann
PS
OB Stichwahl Frankfurt 11.03.2018 Wahlbeteiligung auf historischem Tiefstand 30,2%

70 Teilnehmer bei 14. Käuferle-Workshop

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70 Teilnehmer bei 14. Käuferle-Workshop
Käuferle veranstaltete bereits zum 14. Mal einen Workshop zum Thema Fenstertechnik.

Am Freitag, den 2. März 2018 veranstaltete die Käuferle GmbH & Co. KG, Hersteller von Toren, Trennwänden, Fenstern und Türen, zum 14. Mal einen Workshop zum Thema Fenstertechnik. In drei Informationsblöcken von je zwei Stunden erfuhren die rund 70 Teilnehmer Wissenswertes über emotionales Verkaufen, normgerechte Montage von einbruchhemmenden Fensterelementen und den Einbau von Brand- und Rauchschutzelementen. "Uns ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, um für unsere Kunden den bestmöglichen Service zu garantieren", erklärt Sebastian Käuferle, Geschäftsführer der Käuferle GmbH & Co. KG. "Deswegen bieten wir unseren Geschäftspartnern und Mitarbeitern jedes Jahr die Möglichkeit, von qualifizierten Referenten zu lernen und Know-how für die Praxis zu erwerben."

Ardex baut seine Marktposition in Australien und den USA weiter aus

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Ardex baut seine Marktposition in Australien und den USA weiter aus

Witten, 12. März 2018. Die Ardex-Gruppe wächst weiter: Das Bauchemieunternehmen mit Hauptsitz in Witten beteiligt sich mehrheitlich an dem australischen Werkzeughersteller DTA, der hochwertige Produkte für Fliesen- und Bodenleger herstellt und diese in Australien, Neuseeland und den USA vertreibt.

DTA wurde 1976 gegründet und ist heute Marktführer in Australien. Das Unternehmen produziert, importiert und vertreibt seine Qualitätsprodukte bisher in den Märkten Australien, Neuseeland und den USA. Mit dem Anspruch, innovative und zuverlässige Produkte zu liefern, liegt der Fokus auf dem Profisegment. "Dieses Joint Venture ist eine einzigartige Ergänzung zu der von uns angestrebten Systemlösung", sagt Mark Eslamlooy, CEO der Ardex-Gruppe. "Die Synergien, die wir mit DTA entwickeln, werden unseren Kunden hohen zusätzlichen Nutzen bringen."

Deutschland muss Ehescheidungen eines Scharia-Gerichts nicht anerkennen

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(DAV). Ehescheidungen, die ein Scharia-Gericht ausgesprochen hat, muss Deutschland nicht anerkennen. Dies hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Nach dem Scharia-Recht ist es möglich, dass der Mann durch eine einseitige Erklärung seine Scheidung bewirkt. Dies muss er vor einem Scharia-Gericht tun. Vor Gericht wurde nun darüber gestritten, ob diese Scheidung für Deutschland bindend ist.

Scheidung nach Scharia-Recht
Dies ist nicht der Fall. Der EuGH entschied, dass dies nicht unter die "Rom-III-Verordnung" fällt. Diese Verordnung verfolgt das Ziel der Anerkennung der Rechtsetzung anderer Länder in Drittländern. Allerdings in diesem Fall nur soweit, dass Scheidungen entweder von einem staatlichen Gericht oder von einer öffentlichen Behörde beziehungsweise unter deren Kontrolle ausgesprochen werden. Eine Ehescheidung, die eine einseitige Erklärung eines Ehepartners vor einem geistlichen Gericht bewirkte, falle nicht darunter.

Scheidung nach ausländischem Recht?
Grundsätzlich wäre es nach deutschem Recht möglich, eine in einem Drittstaat ausgesprochene sogenannte Privatscheidung in Deutschland anzuerkennen. Daraus ergibt sich aber keine Pflicht für die Bundesrepublik, auch Scheidungen vor einem Scharia-Gericht anzuerkennen.

Verstoß gegen die guten Sitten beim Ehevertrag

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Ein Ehevertrag ist besonders zur Absicherung des sozial Schwächeren sinnvoll. Beim aktuellen Unterhaltsrecht ist es für viele wichtig, einen Ehevertrag zu schließen.
Auch ist ein Ehepartner abgesichert, fällt der Ehevertrag zu negativ für ihn aus. Wird festgestellt, dass die Summe der Regelungen zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Ehepartners führt, ist der Ehevertrag nichtig. Dieser hat dann die üblichen Ansprüche. Darauf weist noch einmal das Oberlandesgericht in Oldenburg hin.

Familienrecht: Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Die Ehefrau und ihr mittlerweile verstorbener Mann hatten einen Ehevertrag geschlossen. Die Ehefrau hatte darin auf den Zugewinn verzichtet. Der Zugewinn ist die Aufteilung des während der Ehe zusätzlich erreichten Vermögens. Als der Mann starb, wollte die Frau ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich und damit eine Erhöhung ihres Anteils am Nachlass erreichen. Sie beantragte einen entsprechenden Erbschein. Das Amtsgericht lehnte dies ab. Es begründete dies damit, dass die Ehefrau durch notariellen Ehevertrag auf den Zugewinn verzichtet hat.

Ehevertrag verstößt gegen die guten Sitten
Die Frau hat einen Anspruch, stellte das Oldenburger Gericht fest. Der Ehevertrag sei nämlich nichtig und entfalte also keine Rechtswirkung.

Sorgers Duett der besonderen Art

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Sorgers Duett der besonderen Art
Bergsalami trifft Bergkäse – das g‘schmackige Doppel von Sorger und Woerle.

Zu einer echten steirischen Jause gehört frisches Bauernbrot, eine g'schmackige Salami und natürlich ein würziger Hartkäse. Gleich zwei dieser drei Anforderungen erfüllt das "Bergduo", eine Kreation vom steirischen Salami- und Rohwurstmeister Sorger gemeinsam mit Woerle. In diesem steirischen Jausenpackerl finden sich fein aufgeschnittene Sorger-Bergsalami und zarte Scheiben vom Woerle-Bergkäse.

Gemischtes Doppel
Der Geschmack der steirischen Bergsalami spiegelt die regionale Charakteristik gut wider: Ganze 155 g bestes Schweinefleisch stecken in 100 g Bergsalami - während der zwölfwöchigen Reifezeit verliert sie einiges an Gewicht, gewinnt dafür aber an Geschmack. Ausgewählte Gewürze und der feine Edelschimmelbelag, der sich während der Reifung bildet, tragen ihr Übriges zum einzigartigen, typisch-steirischen Geschmack bei. Duch die mittlere Körnung erhält die Bergsalami außerdem den richtigen Biss.

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