Ihr Recht auf Brückenteilzeit
Verfasser: pr-gateway on Friday, 19 October 2018ARAG Experten über die neuen Regeln zur Teilzeit
Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit verabschiedet. Arbeitnehmer in Unternehmen ab 45 Angestellten können ab 2019 die so genannte Brückenteilzeit wählen. Die ARAG Experten nennen die Details.
Wichtige Infos in Kürze
Für Arbeitnehmer
- Das neue Recht auf Brückenfreizeit gilt ab 2019 für alle, die dann in Teilzeit gehen wollen. Zu diesem Teilpunkt müssen Sie mehr als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
- Sie stellen mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber. Die Teilzeitphase darf zwischen einem und fünf Jahren liegen.
- Sie brauchen keinen Grund für Ihre Brückenteilzeit zu nennen.
Für Arbeitgeber
- Die Regelung zur Brückenteilzeit gilt für Unternehmen mit mehr als 45 Angestellten.
- Beschäftigen Sie zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer, gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze. Sie müssen nur einem pro 15 Arbeitnehmern den Anspruch gewähren.
- Sie können den Antrag auf Brückenteilzeit nur ablehnen, wenn Sie plausible betriebliche Gründe dafür haben.