EuGH-Urteil zur Haftung bei Facebook-Fanpages
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 June 2018Ein neues Urteil vom europäischen Gerichtshof sieht die Haftung auch bei den Betreibern von Fanpages.
In Bezug auf die Haftbarkeit bei Verstößen gegen den Datenschutz, auf Facebook-Fanpages, lagen das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, bereits länger im Streit. In dem entsprechenden Verfahren um die Haftbarkeit bei Fanpages hat der europäische Gerichtshof nun ein Urteil gefällt.
Anders als bisher angenommen, ist nicht nur der Konzern für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich, sondern auch den Betreibern der Seiten wird ein Teil der Haftung zugeschrieben. Daraus ergibt sich aktuell allerdings die Problematik, dass es unmöglich ist, eine Fanpage im Einklang mit dem deutschen Datenschutzrecht zu betreiben. Es müssen erst zwingend technische Änderungen vom Anbieter vorgenommen werden, damit potentielle Nutzer der Seiten bereits vorab über die Datensammlung und deren Verwendung informiert werden, bevor die eigentliche Seite aufgerufen wird und entsprechende Datensammelmechanismen angestoßen werden.