Stinkefinger: Beleidigung, sogar als Emoji
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 20 September 2018ARAG Experten zu kleinen Gesten mit unter Umständen hohen Strafen
Ob Ihnen ein dreister Zeitgenosse den sicher geglaubten Parkplatz vor der Nase wegschnappt oder ein eifriger Polizeibeamter einen Strafzettel verpasst - eine Regel im Straßenverkehr gilt immer: Nur nicht provozieren lassen! Wer seinem Ärger doch mit eindeutigen Gesten Luft macht, riskiert mitunter eine saftige Geldstrafe - unter Umständen sogar, wenn der Stinkefinger ein Emoji auf Facebook ist. Was rechtlich dahinter steht und wie teuer das beliebte Vogelzeigen oder der ausgestreckte Mittelfinger werden können, sagen ARAG Experten.