GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zum Ausgleichsanspruch bei Handelsvertretern
Verfasser: pr-gateway on Friday, 30 November 2018GRP Rainer Rechtsanwälte - Erfahrungsbericht zum Ausgleichsanspruch bei Handelsvertretern
Handelsvertreter haben einen Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch besteht auch, wenn der Vertrags bereits während der Probezeit wieder beendet wurde, Das hat der EuGH klargestellt.
Handelsvertreter haben nach Paragraph 89b HGB einen Ausgleichsanspruch, wenn der Handelsvertretervertrag beendet wird. Da das Unternehmen nach dem Vertragsende häufig noch von den Kontakten, die der Handelsvertreter geschlossen hat, profitiert und weiter Geschäftsbeziehungen zu diesen Kunden pflegt, soll der Vertreter durch die Ausgleichszahlung an diesen Geschäften partizipieren. Dieser Ausgleichsanspruch kann nicht einfach ausgeschlossen werden. Dennoch gibt der Ausgleichsanspruch nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte immer wieder Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen.