In nur wenigen Stunden: Ein neuer Heizeinsatz für den alten Kachelofen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 6 November 2017
Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Holzfeuerungen sind zum Stichtag bereits über 32 Jahre alt. Eine weitere Frist folgt Ende 2020 für alle Geräte, die ihre Zulassung vor 1995 erhalten haben und dann bereits mindestens 25 Jahre Winter für Winter eingeheizt haben. Sie sind technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht, denn diese Geräte verfügen über eine Verbrennungstechnik aus dem letzten Jahrhundert.