ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 16 January 2019Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Elternzeit verlängern +++
Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre ist laut ARAG nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Denn die Beschränkung der Bindungsfrist auf zwei Jahre spricht dafür, dass Beschäftigte im Anschluss an die Bindungsfrist wieder frei disponieren können und sich lediglich an die Anzeigefristen halten müssen (LAG Berlin/Brandenburg, Az.: 21 Sa 390/18).
+++ Arbeiten über das Rentenalter hinaus +++
Die gesetzliche Regelung, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Fall der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist laut ARAG wirksam und mit höherrangigem Recht vereinbar (BAG, Az.: 7 AZR 70/17).