Jobticket als steuerfreier Bonus zum Gehalt
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 9 April 2019
Gut durch den morgendlichen Berufsverkehr kommen und den Staus entgehen, das wünschen sich viele Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit. Die Bundesregierung zielt ebenfalls darauf ab, Verkehrsinfarkte in deutschen Städten zu verhindern und umweltfreundliche Fortbewegungsarten zu fördern. Daher hat sie den steuerlichen Anreiz für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs wieder eingeführt.
Fahrkarten und ÖFA-Zuschüsse wieder gefördert
Stellt der Chef seinem Mitarbeiter kostenlos ein Monats- oder Jahresticket für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung, so muss der geldwerte Vorteil für diesen Sachbezug vom Arbeitnehmer ab 2019 nicht mehr versteuert werden. "Die unbegrenzte private Nutzung des Jobtickets im Nahverkehr ist inbegriffen", erklärt Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi). Auch finanzielle Zuschüsse des Arbeitgebers für die Kosten von Fahrkarten für Bus und Bahn wurden Anfang des Jahres erneut von der Besteuerung und Sozialabgabenpflicht befreit.
Bonus muss zum Gehalt erfolgen