Zehn Lichter für den Fahrradherbst
(pd-f/tg) Fahrradbeleuchtung ist mittlerweile weit mehr als ein Funzeln, angetrieben von schwachen Dynamos. Gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren haben neue Möglichkeiten geschaffen, so ist Akku-Beleuchtung heute offiziell erlaubt. Der pressedienst-fahrrad zeigt aktuelle Beispiele für den kommenden Fahrradherbst. Allgemein gilt beim Kauf zu beachten: Um StVZO-konform im Straßenverkehr genutzt zu werden, muss jedes Front- oder Rücklicht über eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt verfügen, erkennbar an der sogenannten K-Nummer.
1) Fernlicht für E-Biker
Mit dem neuen "IQ-XM" (199 Euro) präsentiert Busch & Müller einen Frontscheinwerfer mit StVZO-zugelassenem Fernlicht. Diese Option ist seit Juni 2017 offiziell erlaubt. Per Schalter am Lenker lässt sich bequem vom Fernlichtmodus mit 120 Lux in den Abblendmodus mit 80 Lux wechseln. Wie beim Auto muss bei Gegenverkehr oder innerorts abgeblendet werden. Da die Energieversorgung über den E-Bike-Akku erfolgt, ist der Scheinwerfer bislang nur an E-Bikes bis 25 km/h Unterstützung verbaut.
2) Das Standard-Set
Wer sein Fahrrad für den Herbst mit einem hochwertigen Licht-Set ausstatten möchte, der ist mit dem Set aus Scheinwerfer "Ixon Core" und Rücklicht "Ixxi" (Setpreis: 82,90 Euro) von Busch & Müller auf der sicheren Seite. Der Akku-Scheinwerfer verfügt über zwei Beleuchtungsstufen (50 und zwölf Lux) und eine Laufzeit von bis zu 15 Stunden. Er lässt sich dank einer Universalhalterung an allen gängigen Lenkern befestigen. Mit 112 Gramm ist der Scheinwerfer äußerst leicht. Das Rücklicht wird per Halterung an der Sattelstütze montiert und liefert bis zu 15 Stunden die nötige Sichtbarkeit.
3) Lampe für die Trikottasche
Wenn die Feierabendrunde etwas länger dauert, bietet US-Hersteller Lezyne mit dem "Hector StVZO 40" (39,95 Euro) einen kompakten Scheinwerfer für die Trikottasche an. Die Akku-Leuchte verfügt über einen "Blast Modus" mit 40 Lux sowie einen "Economy Modus" mit 15 Lux. Die maximale Leuchtdauer liegt in etwa bei 2,5 Stunden. Befestigt wird der Scheinwerfer schnell und einfach per Band, das sich an alle gängigen Lenkerformen anpasst. Selbst eine Befestigung an Aero-Bars ist möglich, was Rennradfahrer freuen wird.
4) Scheinwerfer mit Batterie
Seit der Änderung von §67 StVZO im Juni 2017 sind nun auch Lichter mit Batterien (und nicht nur Akkus) erlaubt. Ein Beispiel ist das Frontlicht "Lv5" (49,95 Euro) von Voxom, das mit vier AAA-Batterien betrieben wird und sich darum überall nachladen lässt. Der Hersteller gibt die Laufzeit mit rund drei Stunden an, bei der Maximalleistung liegt der Frontstrahler ungefähr bei 20 Lux.
5) Weitsicht für Radsportler
Maximal 150 Lux Leuchtkraft bringt der LED-Akku-Scheinwerfer "Ixon Space" (199 Euro) von Busch & Müller. Die Leuchtkraft lässt sich in acht verschiedenen Helligkeitsstufen regulieren. Die entsprechende Restleuchtdauer wird, wie die Uhrzeit, auf einer LED-Anzeige angegeben. Der Akku ist per USB aufladbar und kann außerdem als Powerbank für andere elektronische Geräte genutzt werden, was Radreisenden zugute kommt. Durch eine universelle Lenkerhalterung lässt sich der Ixon Space an allen gängigen Radlenkern montieren - auch bei Rennrädern oder Mountainbikes.
6) Licht im Helm
Zusätzliche Rücklichter dürfen am Körper ohne Einschränkungen getragen werden. Eine beliebte Möglichkeit, die Sicherheit zu erhöhen, ist deshalb ein in den Helm integriertes Rücklicht. Die Rückstrahler leuchten im Winkel von 180 Grad nach hinten und geben dem Radfahrer eine verbesserte Sichtbarkeit, wenn das Fahrradrücklicht etwa durch parkende Autos verdeckt wird. Sicherheitsspezialist Abus verbaut die Lösung darum im Stadthelm "Urban I 2.0 Signal" (99,95 Euro). Für mehr Sichtbarkeit verfügt der Helm zusätzlich über verschiedene Reflektoren.
7) Klein, fein und leuchtstark
Der "IQ-XS" (79,90 Euro) von Busch & Müller fällt insbesondere durch seinen kompakten Aufbau ins Auge. Der kleine Scheinwerfer wiegt gerade einmal um die 80 Gramm, verfügt jedoch über ausreichende 80 Lux Beleuchtungsstärke. Der Dynamoscheinwerfer ist ausgestattet mit aktueller LED-Technik sowie Tagfahr- und Standlicht. Kombiniert wird er beispielsweise mit dem winzigen Rücklicht "µ" (49,90 Euro) ebenfalls von Busch & Müller. Der Rückstrahler kann am Schutzblech, an Rahmenstreben oder Sattelstütze verbaut werden und strahlt in einem Winkel von 320 Grad. Somit sind auch seitliche und schräge Sichtbarkeit gegeben.
8) Für Nachtfahrer und Outdoor-Fans
Mit der Produktreihe "PWR" (sprich "Power", ab 59,99 Euro) stellt Knog eine modulare Beleuchtungsserie für Outdoor-Sportler vor. Das System besteht aus drei unterschiedlich hellen Leuchtköpfen und drei Powerbanks, die sich nach Belieben miteinander und mit unterschiedlichen Halterungen kombinieren lassen. Die Leuchtmodi der LED lassen sich per Computer modifizieren, um Leuchtkraft und -dauer besser zu nutzen. Die PWR-Produkte sind jedoch nicht StVZO-konform und somit nur für Radfahrer abseits von Straßen und für andere Outdoor-Sportarten eine Alternative.
9) Beleuchtung für Anhänger
Seit Jahresbeginn 2018 ist Beleuchtung an Kinder- und Transportanhängern vorgeschrieben. Anhängerspezialist Croozer hat für sein Modell "Kid plus" (ab 849 Euro) als erster Hersteller eine integrierte Lichtlösung entwickelt und hat das Licht direkt in den Anhängergriff verbaut. Es ist sensorgesteuert, schaltet sich also automatisch bei Bewegung und Eintreten der Dunkelheit ein. Eine Nachleuchtfunktion von vier Minuten entspricht etwa der Standlichtfunktion an Fahrrädern, gibt also Sicherheit beim Stehen an der Ampel. Die Akkus können per USB aufgeladen werden und halten bis zu 15 Stunden.
10) Für Nostalgiker
Eine nostalgische Form, verbunden mit moderner Halogentechnik und einem integrierten Ringreflektor, vereint der "Retro"-Scheinwerfer (34,90 Euro) von Busch & Müller. Der Dynamoscheinwerfer passt besonders gut zu Rädern mit klassischen Rahmendesigns, wie etwa Schwanenhalsrahmen, und kann dabei als Element mit moderner Technik nachgerüstet werden. Seine Leuchtkraft mit 17 Lux gehört zwar nicht zu den stärksten am Markt, aber liegt noch über der seit 2003 gültigen Zehn-Lux-Regel.
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