Sterben aus eigenem Willen: Warum das Tabu des begleiteten Suizids Angehörige doppelt belastet

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 Warum das Tabu des begleiteten Suizids Angehörige doppelt belastet
Sarg im Krematorium - redaktionelle Nutzung frei, Nennung des Urhebers nicht notwendig

Dachsenhausen, 26. Oktober 2026 — In letzter Zeit müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Taunus-Krematoriums verstärkt mit Sterbefällen beschäftigen, bei denen ein ärztlich begleiteter Suizid vorausging. Dies geschieht inzwischen wesentlich häufiger als noch vor einem Jahr. Grund genug für das Team im Krematorium, dies auch öffentlich anzusprechen.
Erlaubt, aber kaum bekannt
Die rechtliche Situation in Deutschland ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 klar: Der ärztlich begleitete Suizid ist zulässig. Die gesellschaftliche Wahrnehmung weicht jedoch massiv davon ab. Eine Umfrage des Instituts forsa im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vom Oktober 2024 belegt dies deutlich: Während 84 Prozent eine Freitodhilfe befürworten, wissen nur 15 Prozent, dass sie bei freiverantwortlichem Entschluss legal ist. Überwältigende 83 Prozent halten sie irrtümlich für strafbar.
„Diese Entwicklung war auch für uns neu“, erklärt Judith Könsgen, Geschäftsführerin des Rhein-Taunus-Krematoriums. „Wir haben bemerkt, dass wir uns mit diesem Thema intensiver auseinandersetzen und unsere internen Abläufe anpassen müssen. Wir mussten selbst dazulernen, um auf die geänderte Situation professionell reagieren zu können.“
Nichtnatürlicher Tod heißt nicht ungeklärt
Ein zentraler Punkt dieses professionellen Umgangs sind die Sterbepapiere. Hier würden eine Verheimlichung oder eine falsche Scham den Prozess unnötig erschweren. Frank Abraham, Amtsarzt und verantwortlich für die zweite Leichenschau im Rhein-Taunus-Krematorium, erläutert den Zusammenhang: „Nach einem begleiteten Suizid steht in der Todesbescheinigung ein nichtnatürlicher Tod. Das klingt nach ungeklärten Umständen, aber genau das ist es nicht. Der Tod war rechtmäßig herbeigeführt, Polizei und Staatsanwaltschaft haben das geprüft. Wenn die Unterlagen vollständig sind und der Fall so benannt wird, wie er ist, ist der Ablauf wesentlich schneller und einfacher – das gilt übrigens auch bei einem nicht begleiteten Suizid.“
Am Ende sind es die Angehörigen, die warten müssen, wenn Unterlagen unvollständig sind.
Trauer im Schatten eines Tabus
Für die Hinterbliebenen bedeutet die meist noch immer vorhandene gesellschaftliche Stigmatisierung oft eine enorme psychische Last. Wer in den Prozess des begleiteten Sterbens eingebunden war, hatte zwar einen bewussten Abschied, findet danach jedoch oft niemanden, mit dem er über die Erfahrung sprechen kann. Wer nicht einbezogen wurde, leidet meist unter dem Verlust des Abschieds und der quälenden Frage nach dem „Warum“.
„Allein der Verlust eines geliebten Menschen ist schon schwer genug. Wenn jedoch die Umstände des Todes schambehaftet sind oder als Tabu gelten, wird der Umgang mit der Trauer oft noch komplizierter“, so Judith Könsgen. „Auch damit müssen sich Bestattungshäuser und wir als Krematoriumsbetreiber auseinandersetzen.“
Zeit für den Abschied
So hat man im Rhein-Taunus-Krematorium bereits vor Jahren den „Raum der Stille“ geschaffen. Hier können Angehörige eine Urne bis zu einem Jahr unterstellen. „Das ist für Menschen gedacht, die noch nicht wissen, wo die Asche endgültig beigesetzt werden soll“, so Könsgen. „Aber auch Hinterbliebene, die einfach Zeit für den Abschied benötigen, nutzen dies.“ Für Könsgen ist dies ein wichtiges Angebot, um dem individuellen Tempo der Betroffenen Raum zu geben und den notwendigen Schutz vor gesellschaftlichem Druck zu bieten.

Hinweis: Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich in einer Krisensituation befinden oder Suizidgedanken haben, erhalten Sie kostenlose, anonyme und vertrauliche Hilfe bei der Telefonseelsorge unter den Nummern 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 sowie online unter www.telefonseelsorge.de.
Weitergehende Informationen
Suizide in Deutschland

Jahr

Sterbefälle gesamt

Suizide

Anteil

2019

939.520

9.041

0,96 %

2020

985.572

9.206

0,93 %

2021

1.023.687

9.215

0,90 %

2022

1.066.341

10.119

0,95 %

2023

1.028.206

10.304

1,00 %

2024

1.007.758

10.372

1,03 %

2025

1.006.588

11.334

1,13 %

Begleitete Suizide
Eine amtliche Statistik gibt es nicht. Drei Organisationen veröffentlichen ihre Zahlen.

Jahr

DGHS

gesamt

2021

120

340

2022

229

–

2023

418

–

2024

623

977

2025

898

1.288

Kenntnisstand der Bevölkerung
forsa im Auftrag der DGHS, Presseerklärung 01/2025, repräsentativ:

Befund

Anteil

befürworten Freitodhilfe

84 %

halten sie für strafbar

83 %

kennen die Rechtslage

15 %

wünschen bessere Information

93 %

as Rhein-Taunus-Krematorium ist ein Familienunternehmen mit Sitz in Dachsenhausen, in der Verbandsgemeinde Loreley bei Koblenz. Mit acht modernen Einäscherungsanlagen zählt es zu den größten und modernsten Krematorien Europas. 2001 in Betrieb genommen, war es eines der ersten privatwirtschaftlich geführten Krematorien in Deutschland. Zum Rhein-Taunus-Krematorium gehören die Deutsche Friedhofsgesellschaft, der Friedhof für Mensch und Tier „Unser Hafen" sowie die Branchensoftware KremaSoft. Von Koblenz ist das Krematorium in 25 Minuten zu erreichen, von Wiesbaden, Mainz und Limburg in rund 50 Minuten. Mit der Tochtergesellschaft Deutsche Friedhofsgesellschaft betreibt sie in Deutschland mehrere Friedhöfe und bietet unterschiedlichste Formen der Urnenbeisetzung an.

Kontakt
Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH
Wilhelm Brandt
Zum Dinkholder 1
56340 Dachsenhausen
069 15629624
https://www.deutschefriedhofsgesellschaft.de

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