Pflegeversicherung & Sozialhilfe: Diese Unterstützungen gibt es für Pflegebedürftige

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stellen sich schnell viele Fragen – nicht nur zur Betreuung, sondern auch zur Finanzierung. Was übernimmt die Pflegeversicherung? Wann greift die Sozialhilfe? Und welche Alternativen gibt es zur klassischen Heimunterbringung, etwa die sogenannte 24 Stunden Betreuung? In diesem Beitrag erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige.
Was ist die Pflegeversicherung und wann greift sie?
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie zahlt Leistungen an Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die auf regelmäßige Hilfe im Alltag angewiesen sind – sei es wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen.
Wichtig: Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht einkommensabhängig, sondern orientieren sich am festgestellten Pflegegrad. Um Unterstützung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Welche Leistungen deckt die Pflegeversicherung ab?
Je nach Pflegegrad und Pflegesituation haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen:
• Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
• Pflegesachleistungen bei Betreuung durch ambulante Pflegedienste
• Kombinationsleistungen, wenn beides genutzt wird
• Kurzzeitpflege bei vorübergehender stationärer Versorgung
• Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt
• Tages- und Nachtpflege zur Entlastung im Alltag
• Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badsanierung, Treppenlift)
• Pflegehilfsmittel, etwa Einmalhandschuhe, Schutzauflagen oder Notrufsysteme
Diese Leistungen können miteinander kombiniert werden – individuell abgestimmt auf die jeweilige Situation.
24 Stunden Betreuung als Alternative zum Heim
Für viele Familien ist ein Pflegeheim keine Wunschlösung. Die Alternative: die 24 Stunden Betreuung durch eine Betreuungskraft, die mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt. Diese Form der Pflege bietet eine persönliche, kontinuierliche Versorgung – und ermöglicht es Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Zwar übernimmt die Pflegeversicherung hier nicht die vollen Kosten, doch ein Teil lässt sich durch Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Entlastungsbeträge finanzieren. Wichtig ist: Die Betreuungskraft darf keine medizinische Pflege leisten – das bleibt examinierten Fachkräften vorbehalten.
Tipp: Eine kombinierte Lösung aus 24 Stunden Betreuung, ambulantem Dienst und Familienunterstützung kann viele Bedürfnisse abdecken.
Wenn das Geld nicht reicht: Wann hilft die Sozialhilfe?
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nicht immer alle anfallenden Kosten – insbesondere bei höherem Pflegegrad oder stationärer Unterbringung. Hier kann die Sozialhilfe einspringen, z. B. in Form der:
• Hilfe zur Pflege nach SGB XII
• Übernahme ungedeckter Heimkosten
• Leistungen für notwendige Pflegehilfsmittel
• Unterstützung für Wohnraumanpassungen
Sozialhilfe ist nachrangig, d. h. sie greift erst, wenn das eigene Einkommen und Vermögen – sowie ggf. das von unterhaltspflichtigen Angehörigen – nicht ausreicht.
Welche Zuschüsse gibt es außerdem?
Neben Pflegeversicherung und Sozialhilfe gibt es weitere Fördermöglichkeiten – abhängig vom Bundesland oder der Kommune.
Beispiele:
• Wohnbauförderung für barrierefreien Umbau
• Förderprogramme der KfW-Bank (z. B. „Altersgerecht Umbauen“)
• Zuschüsse durch Pflegekassen für technische Hilfen
• Steuerliche Erleichterungen (außergewöhnliche Belastungen)
Ein Gespräch mit einer unabhängigen Pflegeberatung kann helfen, alle möglichen Quellen zu nutzen.
Fazit: Unterstützung ist da – man muss sie nur kennen
Ob ambulante Pflege, 24-Stunden-Betreuung oder stationäre Versorgung – der Bedarf ist so individuell wie die Lebenssituation der Betroffenen. Gut zu wissen: Pflegeversicherung und Sozialhilfe bieten eine wichtige finanzielle Basis, um die Pflege zu sichern. Entscheidend ist, sich frühzeitig zu informieren, gezielt Anträge zu stellen – und keine Scheu vor Beratung zu haben.