Zahnärztin Juliane Degen, Wildau, negative Bewertung!
Am 27.8.24 kam ich zu der Zahnäztin Juliane Degen, Wildau, wegen der Wiedereingliederung eines Inlays in die Praxis.
Einige Jahre zuvor wurde das Inlay erstmals in einer anderen Zahnarztprxis eingesetzt.
Bereits einige Tage später ist das von Frau Juliane Degen eingesetzte Inlay wieder rausgefallen.
An dem Inlay hing noch der weiche (!!!) Kleber.
Am 2.9.24 erfolgte die erneute Wiedereingliederung durch die in der Praxis von Frau Degen beschäftigte Zahnärztin, Frau Antonia Stadie.
Wieder ist das Inlay rausgefallen und Frau Juliane Degen erklärte mir am 16.12.24 "Das Inlay setze ich nicht mehr ein. Bei alten Inlays ist es wie bei alten Autoreifen und § 635 BGB gilt nicht für Zahnärzte".
§ 635 BGB bezieht sich auf kostenfreie Nacherfüllungen.
Auf den unsinnigen Vergleich von Autoreifen mit Goldinlays wegen der unterschiedlichen Härte und Beanspruchung einzugehen, erübrigt sich.
Von Frau Juiane Degen habe ich wegen der Wiedereingliederungen des Inlays drei Rechnungen erhalten, zwei davon wurden storniert.
Vor Weihnachten hatte ich leider keinen kurzfristigen Gutachtertermin zur Beurteilung der Weigerung von Frau Degen erhalten.
So ließ ich das Inlay noch am gleichen Tag in einer anderen Zahnarztpraxis wieder eingliedern. Zuvor wurde von dem Zahn eine Röntgenaufnahme angefertigt und die Abschlußränder des Inlays kontrolliert. Die Zahnärztin hatte nicht die geringsten Bedenken für die Wiedereingliederung geäußert!
Sollte Frau Juliane Degen die Löschung meiner Bewertung verlangen, so wird im Gerichtsverfahren ein Gutachter die Leistung bzw. Weigerung von Frau Degen beurteilen:
Handelte es um den anerkannten zahnmedizinischen Standard oder waren die wirtschaftlichen Interessen von Frau Degen entscheidend?
Frau Juliane Degen weise ich auf die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer Brandenburg hin, danach ist der Beruf gewissenhaft auszuüben und die Regeln der zahnmedizinischen Wissenschaft sind zu befolgen.
Die Goldene Regel aus der Bibel, nämlich Matthäus 7, 12, lautet "Behandelt die Menschen so, wie ihr selbst von ihnen behandelt werden wollt".
Meinen Patienten empfehle ich im Rahmen der Supportiven Therapie sich unabhängig von den vordergründigen wirtschaftlichen Interessen eines Zahnarztes beraten zu lassen:
- mit Untersuchung bei der Patientenberatung der Zahnärztekammer,
- Kuratorium perfekter Zahnersatz, wissenschaftlicher Beirat,
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- telefonisch bei einem Zahnarzt in der Krankenkasse ("Ärztehotline an 7 Tagen pro Woche"),
- Patientenberatung der Verbraucherzentralen und
- sich durch Broschüren des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Justiz z.B. "Ratgeber für Patientenrechte" zu informieren.
Werden Sie mündige Patienten!!!