Besorgen Sie Ihre Maske! Maskenpflicht in Bayern gilt für alle Bürger ab dem siebten Lebensjahr

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Ab nächster Woche (27.04.) für alle Bürger von Bayern gilt die so genannte Maskenpflicht. Bayern ist damit nach Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen das dritte Bundesland in Deutschland mir einer Maskenpflicht. Bei der Verstoß muss man mit Geldbußen rechnen bzw. 150 Euro Strafe zahlen.

Jede Person ab dem siebten Lebensjahr soll Mund und Nase Bedeckung tragen:

• beim Einkaufen
• bei der Nutzung von U-Bahnen, Bussen und S-Bahnen
• bei der Treffen mit den Freunden und Kollegen

Wir können Ihnen jetzt hochwertige und waschbare Behelfsmasken aus Baumwolle in verschiedenen Farben anbieten!

• Mindestbestellmenge ohne Logo: 2 Masken
Lassen Sie die Maske auch mit Ihrem Firmenlogo individualisieren!
• Mindestbestellmenge mit Logo: 300 Masken

Bitte beachten Sie:
* Es ist wichtig, dass Mund und Nase bedeckt sind und Tröpfchen direkt aufgefangen werden.
* Der Träger muss auch seine Maske möglichst wenigen berühren, damit die aufgefangene Viren nicht auf die eigene Hände verteilen.
* Wenn Ihr Mund- und Nasenschutz wieder verwendbar ist, es ist wichtig nicht zu vergessen, diese regelmäßig bei 60 Grad zu waschen und zu bügeln.

Wir sind für Sie da! Bleiben Sie gesund!

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