ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 November 2018Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kündigungsfrist von sechs Monaten für Krippenvertrag zu lang +++
Eine vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Krippenvertrag ist laut ARAG unangemessen lang und daher unwirksam. Das Amtsgericht München hielt die Frist hier unter anderem mit Blick auf die streitige Klausel, nach der sich die Kündigungsfrist nach knapp einem Jahr auf drei Monate verkürzte, nicht für plausibel (AZ.: 242 C 12495/18).
+++ Großvater haftet für Heilbehandlungskosten nach Grillunfall +++
Nach einem Grillunfall muss ein Großvater die Heilbehandlung seines Enkels mit Kosten von knapp 50.000 Euro bezahlen. Das Bonner Landgericht gab einer Klage der Krankenversicherung des Kindes gegen den 52-Jährigen statt. Der Mann habe laut ARAG seine Verkehrssicherungspflicht verletzt (Az.: 2 O 20/18).