Erbschaftssteuer in Spanien: Unverheiratete Partner laut Janette Vehse stark benachteiligt
Verfasser: pr-gateway on Monday, 21 January 2019Im Extremfall kann die Erbschaftssteuer bei Immobilien die Hälfte des Gesamtwertes betragen.
Denia, 18.01.2019. Janette Vehse bezeichnet die Situation für unverheiratete Partner aufgrund der hohen Erbschaftssteuer in Spanien als erschreckend: "Ohne die nötige fachkundige Unterstützung drohen beim Erben einer Spanien-Immobilie immense Abgaben. Selbst wenn ein Verwandtschaftsverhältnis besteht sind die Kosten durch die geringen Freibeträge meist höher als erwartet."
Ihren Erfahrungen zufolge seien viele Deutsche mit Alterssitz in Spanien mit der bestmöglichen Regelung ihres Erbes überfordert.
Janette Vehse rät zu rechtzeitigem Handeln
Die Spannweite der spanischen Erbschaftssteuersätze liegt zwischen 7,65 % und 81,6 %. Relevant für die Bemessung sind laut Janette Vehse der Wert des Erbes, der Verwandtschaftsgrad und auch das Vermögen des Erben. Allein die geringen Freibeträge sind laut den Erfahrungen von Janette Vehse für viele Betroffene eine unschöne Überraschung: "Selbst bei vielen kleineren Vermögen fällt in Spanien die Erbschaftssteuer an. Der maximale Freibetrag liegt bei 100.000 EUR für nahe Angehörige."