BGH zur Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren
Verfasser: pr-gateway on Friday, 14 December 2018BGH zur Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren
Im Steuerstrafverfahren können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden. Dann muss das Tatgericht aber genau darlegen können, auf welcher Grundlage die Schätzung erfolgt.
Die Steuerschätzung im Steuerstrafverfahren obliegt dem Tatrichter. Für eine Verurteilung dürfen nur die Beträge zu Grunde gelegt werden, die der vollen Überzeugung des Gerichts entsprechen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dass auch ein Geständnis des Angeklagten oder die Steuerschätzung des Finanzamts für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht immer ausreicht, zeigt ein Beschluss des BGH vom 29. August 2018 (Az.: 1 StR 374/18).