ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 June 2019Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kein Kostenersatz für neue Fenster +++
Ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht die gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, hat keinen Anspruch auf Kostenersatz. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter erläuterten, ein Anspruch nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht würde den schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer zuwiderlaufen. Die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes seien immer vorrangig (Az.: V ZR 254/17).
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