Die Panne beim Baukindergeld - Teil 2
Verfasser: pr-gateway on Monday, 13 May 2019
Essen - Das Baukindergeld unterstützt Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Dazu vergibt der Staat Zuschüsse. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 13. September 2018 bekannt gegeben, dass ab dem 18. September 2018 Anträge für das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online gestellt werden können. Aktuell informiert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, darüber, was genau im Rahmen des Baukindergelds gefördert wird und wie gefördert wird.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?