Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Tierschutzrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 30 July 2019Wildschweine: Keine Haustiere für den Vorgarten
Die Haltung von zwei Wildschweinen in einem Vorgarten ist nicht artgerecht. Das Veterinäramt darf den Haltern daher die Tiere wegnehmen und sie anderweitig unterbringen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Verwaltungsgericht Gießen entschieden.
Worum ging es bei Gericht?
Im Garten eines Hausgrundstücks in Gießen lebten zwei Tiere, die in Vorgärten normalerweise eher unbeliebt sind: Zwei männliche Wildschweine. Es handelte sich um einen ausgewachsenen Keiler, der dort schon seit Jahren lebte, sowie ein Jungtier aus dem Jahr 2018. Das Veterinäramt des Landkreises hatte von der ungewöhnlichen Tierhaltung gehört und das Grundstück inspiziert. Nach Ansicht der Behörde war die Haltung der Wildschweine nicht artgerecht und verstieß gegen das Tierschutzgesetz. Die Tiere sollten daher umgesiedelt werden. Damit waren die beiden Grundstückseigentümer nicht einverstanden und gingen vor Gericht.
Das Urteil