Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Reiserecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 6 August 2019Anschlussflug verpasst: Airline muss ausreichende Umsteigezeit beweisen
Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug und gibt an, dass seine Umsteigezeit nicht ausgereicht hat, liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Worum ging es bei Gericht?