Hohe Bußgelder vermeiden: Worauf Immobilienmakler, Händler und Vermittler beim GwG achten müssen
Verfasser: pr-gateway on Friday, 8 May 2026
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG) darauf abzielt, das Einschleusen illegaler Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf zu verhindern. Unternehmen, wie zum Beispiel Banken, Immobilienmakler oder Händler, müssen mittels eines risikobasierten Ansatzes ihre Kunden identifizieren, ihre Sorgfaltspflichten erfüllen und Verdachtsfälle an die FIU melden.
Wichtige Aspekte der Geldwäscheprävention:
- Ziele: Verhinderung von Terrorismusfinanzierung, Schutz vor Nutzung für Straftaten, Stopp der Verschleierung illegaler Herkunft.
- Verpflichtete Branchen: Finanzsektor (Banken), Güterhändler, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare und Kunsthändler.
- Sorgfaltspflichten (KYC - Know Your Customer):
Identifizierung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten, Einholung von Informationen zur Geschäftsbeziehung, Monitoring