Promotionjobs im Fundraising bieten Schutz vor KI-Arbeitsplatzabbau
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 26 May 2026Jobs mit Perspektive bei der service94 GmbH
Jobs mit Perspektive bei der service94 GmbH
Atemalkoholgehalt schnell, berührungslos und hygienisch messen
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Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt.
(Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 25.03.2026 - 5 AZR 108/25)
Eine Rückzahlungsklausel in von Arbeitgeber:innen vorformulierten Fort-bildungsvereinbarungen ist unangemessen benachteiligend und deshalb unwirksam, wenn sie (auch) Arbeitnehmer:innen zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll, die das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der durch den Fortbildungsvertrag festgelegten Bindungsdauer kündigen, weil es ihnen unverschuldet oder aufgrund bloß fahrlässigen Eigenverschuldens dauerhaft nicht möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.10.2025 - 9 AZR 266/24; Orientierungssatz des Verfassers)
1. Betriebsratsfähige Einheiten liegen nur dann vor, wenn es sich bei den Einrichtungen um Betriebe i.S.d. § 1 BetrVG, um selbstständige Betriebsteile nach § 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG oder um betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheiten i.S.v. § 3 Abs. 5 S. 1 BetrVG handelt.
2. Bei plattformbasierten Liefergebieten von Lieferdiensten, in denen keinerlei Führungskräfte mit Arbeitgeberfunktionen angesiedelt sind, fehlt es für die Annahme eines selbstständigen Betriebsteils i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 BetrVG an einem Mindestmaß an eigenständigen Arbeitgeberfunktionen.
3. Weder der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Personalbereich, noch die Nutzung einer Plattform bei der Ausübung von Weisungsrechten begründen die Option eines Verzichts auf eine institutionalisierte Leitung, welche für die Annahme einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit zwingend erforderlich ist.
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28. Januar 2026 - 7 ABR 23/24; 7 ABR 26/24; 7 ABR 40/24; Orientierungssätze des Verfassers)
Der Betriebsrat hat keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte im Hinblick auf gesetzliche Regelungen zum Datenschutz, die vom Arbeitgeber einzuhalten sind.
(Hess. Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 05. Dezember 2024 - 5 TaBV 4/24; Orientierungssatz des Verfassers)
Die Zeit für Hin- und Rückfahrten, die Arbeitnehmer zu einer von ihrem Arbeitgeber festgelegten Uhrzeit mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers gemeinsam zurücklegen müssen, um sich von einem bestimmten, vom Arbeitgeber festgelegten Ort an den Ort zu begeben, an dem die arbeitsvertraglich vorgesehene Leistung erbracht wird, ist sowohl für den Fahrer als auch für Mitfahrer als "Arbeitszeit" im Sinne dieser Bestimmung zu betrachten.
(EuGH, Urteil v. 09.10.2025 - C-110/24 Orientierungssatz der Verfasserin)
Ikarus Tours: Expeditionsreisen Arktis & Antarktis
Expeditionsreisen im Aufwind: IKARUS TOURS und PolarNEWS begeistern beim Pressefrühstück mit exklusiven Einblicken in Arktis und Antarktis
Nicolas Kitzki, Dr. Volker Strecke und Kerstin Stock-Knecht diskutieren über die Faszination der Polarregionen - moderiert von Moderatorin Jane Uhlig
KÖNIGSTEIN IM TAUNUS. Warum boomt das Interesse an Expeditionsreisen in die Arktis und Antarktis? Was macht die letzten großen Wildnisräume unseres Planeten so faszinierend? Und welche Rolle spielen Wissenschaft, Nachhaltigkeit und persönliche Naturerlebnisse dabei?
Diesen Fragen widmete sich ein exklusives Pressefrühstück von IKARUS TOURS und PolarNEWS in der Unternehmenszentrale in Königstein. Mehr als 20 Journalistinnen und Journalisten aus Reise-, Tourismus-, Wirtschafts- und Lifestylemedien waren der Einladung gefolgt, um mit führenden Experten über die Zukunft der Expeditionsreisen zu sprechen.
Randstad-ifo-Studie
Eschborn, Mai 2026 - Wenn Unternehmen heute um Arbeits- und Fachkräfte werben, setzen sie bei den Anreizen in der Rekrutierung eher weniger auf neuartige Arbeitsmodelle - sondern mehr auf das, was im Alltag der Beschäftigten eine konkrete Wirkung entfaltet. Das ist eine der Schlüsselerkenntnisse aus der Randstad-ifo-HR-Befragung Q1 2026.
Die zentralen Ergebnisse:
- 76 % der Unternehmen setzen beim Recruiting auf das Angebot flexibler Arbeitszeiten,
- 66 % auf Weiterbildungsmaßnahmen (2025: 68 %),
- 57 % auf Zusatzangebote wie Sport, Jobticket oder Kantine (Vorjahr 60 %),
- 31 % auf einen flexiblen Arbeitsort,
- 30 % auf überdurchschnittliche Bezahlung.
Flexible Gestaltung im Arbeitsalltag hat Vorrang