OLG Schleswig: Handschriftliches Testament muss lesbar sein
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 September 2015OLG Schleswig: Handschriftliches Testament muss lesbar sein
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Ein handschriftliches Testament muss lesbar sein. Ansonsten ist es eventuell nicht wirksam, wie ein Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Schleswig vom 16. Juli 2015 zeigt (Az.: 3 Wx 19/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html) kann vom Notar aufgesetzt oder handschriftlich verfasst werden. Das handschriftliche Testament muss allerdings auch lesbar sein. Ansonsten ist es möglicherweise nicht wirksam und statt der letztwilligen Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge ein.