Deutsches Tierschutzbüro: Kleingruppenhaltung von Legehennen ist verfassungswidrig!
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 2 September 2015Voraussichtlich werden am 09. September 2015 die für den Tierschutz zuständigen Staatssekretäre ein weiteres Mal über die Neuregelung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung diskutieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12. Oktober 2010 die Kleingruppenhaltung für Legehennen für verfassungswidrig erklärt, da die Tierschutzkommission nicht angehört wurde. Damals wurde eine Neuregelung der Verordnung bis zum 31. März 2012 gefordert, die jedoch nicht zustande kam. Seitdem besteht eine rechtliche Regelungslücke, weswegen es keine konkreten Vorgaben und Anforderungen zur Haltung von Legehennen gibt.
Die Länder forderten für die bestehenden Anlagen eine Übergangsfrist bis Ende 2023, die Bundesregierung ließ sich auf diesen Vorschlag jedoch nicht ein. Grund dafür waren Bedenken gegenüber den Unternehmen, welche inzwischen in diese Haltungsform investiert haben, unwissend, dass es keine Regelungen gibt.