Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden - Hinweise für Mieter
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 24 November 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen bricht bei Mietern schnell Panik aus, auch wenn dafür zunächst kein Anlass besteht. Hier die wichtigsten Hinweise für Mieter, die eine Kündigung wegen Mietschulden erhalten haben:
Räumung nur nach Räumungsprozess vor dem Amtsgericht:
Keine Sorge, Sie können nicht einfach so von heute auf morgen vom Vermieter auf die Straße gesetzt werden. Auch nach erhaltener Kündigung können Sie also erstmal weiter in der Wohnung bleiben. Der Vermieter muss in diesem Fall dann nämlich zunächst einmal den Ablauf der Kündigungsfrist abwarten und anschließend vor dem Amtsgericht eine Räumungsklage erheben, die dann auch gewonnen werden muss. Ergeht dann ein Urteil in diesem Räumungsprozess, kann auch noch Berufung vor dem Landgericht eingelegt werden. Ein entsprechender Prozess kann sich also über einige Jahre hinziehen.
Räumung nur bei wirksamer Kündigung: