Kfz-Handel: Onlinekurs Geldwäsche- und Betrugsprävention
Verfasser: pr-gateway on Friday, 31 July 2015Gesetzliche Pflicht: Mitarbeiter müssen geschult werden / Kompaktes Werkzeug für Geldwäschebeauftragte der Autohäuser /
Mannheim, August 2015. Von dem "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten", kurz Geldwäschegesetz (GWG), erwarten sich die Behörden wichtige Hinweise zur Aufdeckung krimineller Machenschaften. Gerade Kfz-Händler haben besondere Sorgfaltspflichten zu erfüllen und müssen handeln, wenn zum Beispiel größere Bargeldbeträge bewegt werden. Die Aufsichtsbehörden der Kfz-Betriebe prüfen zunehmend, ob der Kfz-Handel seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt. Alle Mitarbeiter des Automobilhandels müssen beispielsweise geschult und sensibilisiert werden. Je nach Betriebsgröße war das bisher nicht einfach zu organisieren. Ein mit Experten entwickelter Onlinekurs vereinfacht die Sache ab sofort für Kfz-Betriebe.