Chronische Krankheit des Arbeitnehmers - Arbeitgeber informieren?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 30 July 2015Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Arbeitnehmer oder Bewerber, die an einer chronischen Krankheit leiden, stehen häufig vor der Frage, ob sie den Arbeitgeber darüber informieren sollten oder nicht. Wie sind Arbeitnehmer mit Diabetes, Herz-Kreislauf- oder sonstigen Erkrankungen vor Kündigungen geschützt? Dürfen chronisch kranke Bewerber den Arbeitgeber anlügen?
Lügen bei entsprechender Frage des Arbeitgebers erlaubt:
Chronisch Kranke müssen dem Arbeitgeber ihre Erkrankung nicht mitteilen. Fragt der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch allgemein nach einer solchen Krankheit, ist das unzulässig. Bewerber dürfen dann lügen. Eine spätere Anfechtung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist zudem ausgeschlossen. Ein Fragerecht besteht für ihn nur, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung hat. Das kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung gar nicht erbringen kann oder wenn etwa wegen einer Ansteckungsgefahr ein Gesundheitsrisiko für Kollegen oder Dritte besteht.
Arbeitsrechtlicher Schutz: