Musik Produzentin Andrea Speck stellt ihre Top Sängerin "Mandy" vor.
Verfasser: pr-gateway on Saturday, 2 January 2016Mandy auf Openair in Ebernhahn
Erstes Openair Komzert : Stimmwunder Mandy
Mandy auf Openair in Ebernhahn
Erstes Openair Komzert : Stimmwunder Mandy
Mit Yoga lösen sich die Energieblockaden im Körper - Yogakurse in München
Sich Eins fühlen mit der Umwelt. Darum geht"s es bei Yoga. Bei diversen Yogakursen in München kannst du Yoga praktisch kennenlernen. Hier sind viele Namhafte Yogatrainer und bieten unterschiedliche Yogakurse rund um den Münchner Freiheit in München an. Dabei wird dir die Einführung in die Yogawelt erleichtert. Die vielseitigen Yogaübungen und das Atmen werden für Anfänger und Fortgeschrittene in verschiedenen Kursen angeboten. Ob Yoga Grundübungen, Yoga Nidra, Hormonyoga oder das Personalyoga, hier bekommt jeder sich ran zu tasten oder weiterzuentwickeln und mit Yoga zu entspannen.
Mit Yoga lösen sich die Energieblockaden im Körper auf und die Lebensenergie fließt wieder. Das lernst auch du von Kurs zu Kurs. Das Bewusstsein wird erweitert und nicht zuletzt entwickelt man in der Gruppe ein Gemeinsamgefühl welches einem hilft den stressigen Alltag hinter sich zu lassen.
Mit voller Kraft ins Jahr 2016
Das vergangene Jahr 2015 war wieder ein voller Erfolg für die Business Center der IBS Intelligent Business Solutions GmbH und deren Geschäftsführerin Rieta de Soet sowie den zahlreichen Mitarbeitern.
Viele Unternehmen wurden tatkräftig unterstützt, viele Kontakte geknüpft.
Nach der besinnlichen Weihnachtszeit wird jetzt aber nach vorne geschaut. Das Jahr 2016 ist zwar erst zwei Tage alt, aber es gibt bereits viele Pläne für das neue Jahr und die IBS Intelligent Business Solutions GmbH ist bereits hoch motiviert auf ein Neues Höchstleistung für die Kunden zu erbringen.
In diesem Sinne wünschen die IBS GmbH und Rieta de Soet allen Kunden, möglichen Neukunden und Newsletter-Lesern ein gutes und erfolgreiches Jahr 2016!
IBS GmbH mit Hauptsitz in Zug/Schweiz, ist mit zahlreichen Business Centern international in Amerika, Australien, Asien und Europa vertreten. In seinen Business Centern stehen Betriebswirte, Steuerberater, Marketing- und Unternehmensberater den Kunden zur Verfügung, die seit über 20 Jahren in den Bereichen Business Center, Firmengründung und Managementberatung tätig sind.
IBS GmbH bietet Komplettlösungen für Unternehmen an, die ihren Standort verlegen oder einen neuen Standort gründen möchten.
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Mit der Ausgabe 2016-01 übersenden wir Ihnen heute die aktuellen Reichweiteninformationen der Online-Reisezeitung FineArtReisen des vergangenen Monats.
AKTUELLE FINEARTREISEN WEB-STATISTIK
(Basis: Analyse der CMS-Zugriffe, Server-Logfile und Alexa TrafficRank)
Die FineArtReisen Web-Statistik zählt im Tagesdurchschnitt 30.400 Leser, entsprechend einer Reichweite von 912.000 Lesern im 30-Tages-Zeitraum mit insgesamt 8.270.360 aufgerufenen Seiten und 1.129.080 gelesenen einzelnen Artikeln. Die durchschnittliche Verweildauer auf der Webseite FineArtReisen.de beträgt laut Alexa 21:41 Minuten pro Tag und 8,7 Seiten pro Leser.
Google bewertet FineArtReisen als ganzes mit dem PageRank 4 und die FineArtReisen Tagesausgabe mit einem PageRank 5. Alexa bewertet FineArtReisen mit einem "Rank in Germany" mit 17.596 (der Alexa-Rank ist gleichzusetzen mit einer Platzierung)
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Seit Beginn der kalten Jahreszeit tritt in vielen Wohnungen vermehrt Schimmelpilz auf. Insbesondere ein falsches Wohnverhalten kann zu einer Haftung des Mieters führen. Umgekehrt sind dann eigene Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit der Bildung des Schimmelpilzes ausgeschlossen. Nachfolgend einige Tipps für Mieter:
1. Richtig lüften
Wenn Sie die Wohnung lüften, sollten Sie immer sämtliche Fenster vollständig öffnen. Halten Sie die Fenster möglichst mindestens für 5 Minuten offen.
2. Mehrmaliges Lüften am Tag
Die Gerichte haben teilweise absurde Anforderungen an das mieterseitige Lüftungsverhalten. Nur wer seine Wohnung mindestens viermal am Tag auf die oben beschriebene Weise lüftet, geht auf Nummer sicher. Während der eigenen beruflichen Abwesenheit muss nicht gelüftet werden.
3. Ordnungsgemäßes Beheizen der Wohnung
Heizen Sie sämtliche Räume der Wohnung einmal am Tag auf mindestens 22°. Nachts können Sie insbesondere im Schlafzimmer die Temperatur auch herabsenken. Längerfristiges Auskühlen der Wohnung oder einzelner Räume sollte aber unbedingt vermieden werden. Die ordnungsgemäße Beheizung können Sie zum Beispiel mit ihrer Heizkostenabrechnung beweisen. Heben Sie diese daher auf.
4. Keine Abdeckung der Wandflächen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der betrieblichen Praxis entsteht zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber immer wieder Streit darüber, wann und unter welchen Umständen der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als Sachverständigen zur Klärung rechtlicher Fragen beiziehen darf. Der Betriebsrat sieht sich oft außer Stande schwierige rechtliche Fragen allein zu beantworten. Der Arbeitgeber möchte unnötige Kosten vermeiden und manchmal sicher auch, dass der Betriebsrat durch einen Rechtsanwalt erst auf Ideen gebracht wird. So stellt sich dann oft die Frage, welche Voraussetzungen eine Beiziehung des Rechtsanwalts als Sachverständigen durch den Betriebsrat konkret hat.
Ausgangsbasis ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Gem. § 80 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Als Sachverständige gilt grundsätzlich auch der Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt als Sachverständiger für den Betriebsrat
Die näheren Voraussetzungen hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 25. Juni 2014 konkretisiert (BAG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 -, juris). Danach gilt folgendes: ein Rechtsanwalt kann Sachverständiger im Sinne des § 80 BetrVG sein.
Frei sprechen, ohne zu stottern, mit Hypnose bei Dr. Elmar Basse in der Praxis für Hypnose Hamburg
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Während der Weihnachtszeit veranstalten die meisten Betriebe oftmals rund um den Jahreswechsel eine Weihnachtsfeier. Im Rahmen solcher Veranstaltungen kann es allerdings auch zu Unfällen kommen. Fraglich ist gerade im Hinblick auf den Versicherungsschutz dabei allerdings, ob auch während Weihnachtsfeiern der gesetzliche Versicherungsschutz greift oder nicht.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm.
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit. Eine versicherte Tätigkeit könnte demnach für die Mitarbeiter eines Betriebes eine Tätigkeit als "Beschäftigter" sein. "Beschäftigte" sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 kraft Gesetzes versichert. Dabei ist jedoch nicht abstrakt auf die rechtliche Stellung als Beschäftigter abzustellen sondern vielmehr auf die Tätigkeit eines im Zweifel Verletzten in Eingliederung in das Unternehmen eines anderen zu dem Zweck, dass die Ergebnisse dieser Tätigkeit dem Unternehmen und nicht dem Verletzten selbst unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gelangen.