ARAG Verbrauchertipps
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 12 January 2016Pelzmäntel/Ex-Frau/Beerdigungskosten
Umsatzsteuer auf Online-Verkäufe
eBay-Verkäufer aufgepasst: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei manchen Online-Verkäufen auch das Finanzamt die Hand aufhält und Umsatzsteuer kassiert. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem eine Frau die umfangreiche Pelzmantelsammlung ihrer verstorbenen Mutter über das Online-Portal eBay verkaufte. 90.000 Euro flossen dabei für 140 Mäntel in die Tasche der Tochter. Als das Finanzamt Umsatzsteuer auf diese Einnahmen verlangte, klagte die Erbin sogar vor dem Bundesfinanzhof. Sie sei keine Unternehmerin, denn die 140 Pelzmäntel seien ja eine private Sammlung. Doch sie verlor den Fall. Die ARAG Experten erklären dazu: Zunächst einmal handelt es sich hier zwar um eine private Sammlung, aber nicht um eigene Pelzmäntel. Zudem waren diese Pelzmäntel keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände verschiedener Konfektionsgrößen, Pelzarten und Marken. Abschließend informieren die ARAG Experten, dass bei der Entscheidung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt oder nicht, zwei Frage entscheidend sind: Ist der Verkauf planmäßig? Ist er mit großem organisatorischen Aufwand verbunden? Sind beide Fragen zu bejahen, ist Umsatzsteuer fällig (BFH, Az.: XI R 43/13).