Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung - Arbeitgeber darf Browserverlauf auf dem Firmen-PC auswerten
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 February 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15 (Pressemitteilung Nr. 9/16 vom 12.02.2016).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung Arbeitgeber als berechtigt angesehen, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn eine private Nutzung des Firmen-PCs untersagt oder auf absolute Ausnahmefälle beschränkt ist.
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Dienstrechner zur Erbringung der Arbeitsleistung überlassen, wobei eine private Nutzung des Internets nur in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet war.
Der Arbeitgeber hatte dann Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets durch den betroffenen Arbeitnehmer erhalten. Daraufhin wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Dabei stellte sich heraus, dass der Arbeitnehmer an fünf Tagen von 30 Arbeitstagen den Dienstrechner privat genutzt hatte.
Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers außerordentlich. Zu Recht, wie das Landesarbeitsrecht Berlin-Brandenburg befand.