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Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung - Arbeitgeber darf Browserverlauf auf dem Firmen-PC auswerten

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung Arbeitgeber als berechtigt angesehen, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn eine private Nutzung des Firmen-PCs untersagt oder auf absolute Ausnahmefälle beschränkt ist.

Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Dienstrechner zur Erbringung der Arbeitsleistung überlassen, wobei eine private Nutzung des Internets nur in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet war.

Der Arbeitgeber hatte dann Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets durch den betroffenen Arbeitnehmer erhalten. Daraufhin wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Dabei stellte sich heraus, dass der Arbeitnehmer an fünf Tagen von 30 Arbeitstagen den Dienstrechner privat genutzt hatte.
Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers außerordentlich. Zu Recht, wie das Landesarbeitsrecht Berlin-Brandenburg befand.

Fernsehanwaltswoche vom 9.2.2016 u. a. zur Strafbarkeit von Lügnern & Badeverbot für Flüchtlinge

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Angeblicher Todesfall am Berliner Lageso:

Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland - anders als zum Beispiel in Österreich - straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung?

Beate Tschäpe, ihre fünf Verteidiger und zigtausend Kommentatoren:

Im NSU-Prozess hat Beate Tschäpe nun fünf Verteidiger und vermutlich mindestens zwei verschiedene Verteidigungsstrategien. Wo geht die Reise hin? Sind solche Verfahren sinnvoll? Sind sie rechtsstaatlich geboten? Darf man solche Verfahren als Unbeteiligter überhaupt kommentieren?

Badeverbot für Flüchtlinge vom Hausrecht gedeckt?

Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung zulässig - für Arbeitnehmer gefährliches aktuelles Urteil

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Viele Arbeitnehmer nutzen den Firmen-PC auch für private Dinge. Das ist für den Bestand des Arbeitsverhältnisses sehr gefährlich. Unter Umständen kann die nicht genehmigte Internetnutzung an fünf Arbeitstagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen schon eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem oben genannten Urteil bejaht.

Doch wie kommt der Arbeitgeber überhaupt an die Informationen? Ist dem Arbeitgeber der Zugriff auf den Firmen-PC nicht schon aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt?

Dazu das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in dem aktuellen Urteil:

Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.

Im vorliegenden Fall war dem Arbeitnehmer die private Nutzung gar nicht generell untersagt. Zulässig war die private Nutzung jedenfalls in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen. Trotz fehlender Zustimmung wertete der Arbeitgeber die Daten auf dem Rechner des Arbeitnehmers zur Begründung der Kündigung aus.

Dazu das Landesarbeitsrecht Berlin-Brandenburg:

Haftung des Hausverwalters für Schäden bei Verletzung der Kontrollpflichten

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Ausgangslage:

Hausverwalter leben gefährlich, wenn sie Schadensmeldungen am Objekt nicht nachgehen. Doch welche Pflichten hat der Hausverwalter konkret bei einer Schadensmeldung?

Fall:

Der Mieter einer Wohnung unter dem Flachdach einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatte sich bei seinem Vermieter über eine Wasserblase unter der Tapete im Flur beschwert. Der Vermieter informiert den Hausverwalter. Der Hausverwalter beauftragte eine Fachfirma mit der Kontrolle des Schadensbildes. Als sich die Mitarbeiter der Firma bei dem Mieter meldeten, erklärte dieser, dass die Stelle wieder trocken sei. Darüber informiert die Firma dann wiederum den Verwalter. Der Verwalter verlässt sich auf diese Auskunft. Bei einem späteren starken Regenfall kommt es zu einem starken Wassereintritt in die Wohnung. Der Vermieter möchte vom Hausverwalter Schadensersatz.

Urteil:

Vogelsang & Benning auf der Hannover Messe 2016

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Vogelsang & Benning auf der Hannover Messe 2016
Vogelsang & Benning bietet Systemlösungen für die Pumpenprüftechnik

Mit einem Überblick über die neuesten Innovationen, Produkte und Lösungen speziell für die Pumpenindustrie präsentiert sich Vogelsang & Benning auf der Hannover Messe 2016 vom 25. bis 29. April. Am Gemeinschaftsstand PUMP PLAZA in Halle 15, Stand G43 präsentiert der Spezialist für Mess- und Prüftechnik seine kundenspezifischen Systemlösungen für die Pumpenprüftechnik. Außerdem informiert das Unternehmen über die inhouse entwickelte, modular aufgebaute Prüfsoftware, die das freie Konfigurieren eines Prüfplans erlaubt und zum Lieferumfang sämtlicher Prüfsysteme gehört. "Mit dieser kann der Umfang der Prüfungen nach Maßgabe des Betreibers und in Abhängigkeit von den jeweiligen Prüferfordernissen festgelegt werden", stellt Dipl. Ing. Wilfried Benning, Geschäftsführer Vogelsang & Benning, den großen Vorteil der Software heraus.

Lifesize gewinnt IBM Beacon Award 2016

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(Mynewsdesk) AUSTIN, TX UND MUNCHEN, DEUTSCHLAND--(Marketwired - 17. Februar 2016) - Lifesize hat den IBM Beacon Award 2016 in der Kategorie Outstanding Solution Hosted on IBM Cloud" gewonnen. IBM ehrt jährlich eine ausgewählte Anzahl an Partnern mit mehreren Preisen. Damit bekräftigt der Softwarekonzern, dass seine Partner die Arbeitsweise von Unternehmen verändern. Die Awards würdigen eine große Bandbreite an Lösungen, darunter IBM Watson, Cloud und Analytics, mit denen Firmen die Ära des Cognitive Computing einläuten können.

Die Beacon Awards sind integraler Bestandteil des IBM Business Partner Recognition Program. Sie werden von einer Jury aus Experten verliehen, darunter Vorstandsmitglieder von IBM, Analysten und Vertreter der Presse. Die Preisverleihung findet jedes Jahr während der IBM PartnerWorld Leadership Conference in Orlando, Florida, statt. Mit den Awards ehrt der Softwarekonzern Partner, die für Kunden weltweit hervorragende Leistungen mit IBM-basierten Lösungen geliefert haben, um Transformation und Wachstum voranzutreiben. Die diesjährigen Preise wurden in 24 Kategorien vergeben.

GORE-TEX® Athleten verraten ihre Tipps für warme Hände am Berg

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GORE-TEX® Athleten verraten ihre Tipps für warme Hände am Berg
Bei sehr niedrigen Temperaturen vertraut Tamara Lunger auf
+ Gore warm Handschuhe.

Die Besteigung des K2 oder die Erstbegehung der "Odyssee" in der Eiger Nordwand - die GORE-TEX® Athleten suchen stets neue Abenteuer. Das A und O bei ihren Expeditionen: die richtige Ausrüstung. David Lama, Stefan Glowacz und Co. wissen: Vor allem die Hände müssen optimal geschützt sein. Die Marke GORE-TEX® präsentiert die besten Handschuh-Tipps der Extremsportler.

Tamara Lunger hat den zweithöchsten Berg der Erde, den K2 in Pakistan, ohne die Hilfe von Hochträgern und ohne Flaschensauerstoff bestiegen. Mit extremen Wetterbedingungen kennt sie sich aus: "Die richtige Wahl der Handschuhe ist überlebenswichtig für mich. Wenn ich sehr hohe Berge besteige, sind mir zwei Dinge besonders wichtig: Wärme und Wasserdichtigkeit.
Daune in Kombination mit dem GORE-TEX® Material ist da optimal", verrät die Südtirolerin. "In mittleren Höhen setze ich auch schon mal ganz traditionell auf Wolle - aber immer mit einem GORE-TEX® Überhandschuh."

Frankfurts meets Japan: J'epoca SAKAbar Kulturabend verbindet Sake und Gourmet-Genuss

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 J'epoca SAKAbar Kulturabend verbindet Sake und Gourmet-Genuss
Geisha, Kunst & Genuss: J’epoca SAKAbar Frankfurt präsentiert am 18.03.2016 einen japanischen Abend

Einzigartige Verbindung: Sake und internationale Küche. Japanischer Abend am 18.03.2016 mit Ansprache des japanischen Generalkonsuls, Geisha-Tanzdarbietung und 7 Gänge-Menü mit internationalen Speisen und korrespondierenden Reisweinen

SKIDATA Expert Services: Individuelles Serviceangebot für Kunden weltweit

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 Individuelles Serviceangebot für Kunden weltweit
SKIDATA Expert Services: Individuelles Serviceangebot für Kunden weltweit

Zuverlässige Zutrittslösungen sind für zahlreiche Unternehmen ein wichtiger Erfolgsfaktor: Sportstadien, Skigebiete, Flughäfen oder auch Einkaufszentren weltweit bauen deshalb auf das Zutrittsmanagement von SKIDATA. Der Kunde schätzt maßgeschneiderte Lösungen - auch nach der Inbetriebnahme. Hier steht SKIDATA als zuverlässiger Partner zur Verfügung. Dank umfassender Service-Leistungen, regionaler Servicestützpunkte und schneller Reaktionszeiten profitieren SKIDATA-Kunden von höchster Sicherheit und Unterstützung durch erfahrene Experten. Das modulare SKIDATA.Care Pack ermöglicht beispielsweise die Auswahl einzelner Service-Leistungen je nach individuellem Bedarf. Experten wie Produktmanager Service Bernhard arbeiten stetig an neuen Service-Angeboten für unterschiedlichste Anforderungen.

Ein SKIDATA-Experte mit Ausdauer und Teamgeist: Product Manager Bernhard

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