BGH Urteil zur "Widerrufsrendite" Lebensversicherungen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 30 July 2015Aktuelle Entwicklung beim Widerruf der Lebensversicherungspolice - Anleger haben Recht auf Prämienauszahlung und Rückerstattung aus dem Nutzungsersatzrecht
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Pressemitteilung vom 29.07.2015 mitteilte, haben Lebensversicherungsunternehmen im Falle eines Widerrufs der Lebensversicherungspolice den Versicherungskunden nicht nur die eingezahlten Prämien herauszugeben, sondern auch die hierauf gezogenen Nutzungen. Abzuziehen von diesem Anspruch sind nur die Risikoanteile für den tatsächlichen Versicherungsschutz sowie ggf. gezahlte Kapitalertragssteuer. Provisionen und Abschlusskosten dagegen gehen zu Lasten des Versicherungsunternehmens. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Versicherungskunden vertritt.
Nutzungsentschädigung bei Widerruf des Versicherungsnehmers