Weihnachtsgeschenke aufbewahren: Wer haftet bei Gepäckbussen?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 10 December 2015R+V-Infocenter: Bei bezahlten Angeboten sind in der Regel die Betreiber in der Pflicht - Wertsachen nicht in fremde Hände geben
Wiesbaden, 10. Dezember 2015. Vollgepackt mit Einkaufstüten, aber die letzten Geschenke fehlen noch: In vielen Städten können Weihnachtseinkäufer ihre frisch erworbenen Schätze in Gepäckbussen oder anderen Aufbewahrungsstationen abgeben und ohne "Ballast" weiterbummeln. Doch was passiert, wenn jemand die nagelneuen Waren stiehlt oder beschädigt? "Bei bezahlten Angeboten sind die Kunden meistens auf der sicheren Seite, weil der Betreiber haftet. Allerdings kann er diese Haftung teilweise einschränken", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, sich die Geschenkaufbewahrung vorher genau anzuschauen.