Regeln für Arbeitnehmer bei der Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit
Verfasser: pr-gateway on Friday, 18 December 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Die unberechtigte Privatnutzung des Internets wird von Arbeitgebern zunehmend als hervorragender Kündigungsgrund erkannt. Insbesondere wenn diese während der Arbeitszeit erfolgt, steht immer noch ein Arbeitszeitbetrug im Raum. Der Nachweis ist über entsprechende Protokolle relativ einfach.
Privatnutzung des Internets nur bei ausdrücklicher Gestattung:
Nur wenn die Privatnutzung des Internets ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die private Nutzung lediglich, ist die Nutzung gefährlich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Privatnutzung im Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten ist. Hier muss der Arbeitnehmer die Duldung der abweichenden Handhabung nämlich im Falle einer Kündigung beweisen. Die in solchen Fällen aufzurufenden Arbeitskollegen wollen sich dann als Zeugen vor Gericht regelmäßig nicht mehr an die Handhabung erinnern, da sie ihrerseits Angst vor Sanktionen haben.
Private Nutzung des Internets nur während der Pausen: