Aktuelle Entwicklung bei Widerruf eines Immobiliardarlehensvertrages
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 4 November 2015Darlehensnehmer, die ab November 2002 einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen haben, können diesen auch heute noch widerrufen und sich von Ihrem Vertrag lösen, um einen neuen, günstigeren Kredit aufzunehmen.
Aktuelle Entwicklung bei Widerruf eines Immobiliardarlehensvertrages
Darlehensnehmer, die ab November 2002 einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen haben, können diesen auch heute noch widerrufen und sich von Ihrem Vertrag lösen, um einen neuen, günstigeren Kredit aufzunehmen. Auch bereits abgelöste Darlehen können widerrufen werden, um gezahlte Vorfälligkeitsengelte zurückzufordern.
Voraussetzung für einen Widerruf
Banken, die Immobiliardarlehensverträge vergeben sind verpflichtet den Darlehensnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu informieren. Erfolgt keine entsprechende Belehrung, kann der Darlehensnehmer den Vertrag auch heute noch widerrufen. Der Großteil der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen ist hierbei nicht ordnungsgemäß. Verschiedene Verbraucherzentralen haben im vergangenen Jahr Widerrufsbelehrungen zu fast 10.000 Darlehensverträgen überprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass rund 80 % aller geprüften Darlehensverträge fehlerhaft waren.
Einwendungen der Banken