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Schweizer Unternehmen lieben die Mentalmagie von Jakob Lipp

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Schweizer Unternehmen lieben die Mentalmagie von Jakob Lipp

(Mynewsdesk) Es ist die hohe Kunst, magische und unvergessliche Momente zu kreieren, die Jakob Lipp regelmäßig in die Schweiz führen. Der aus Bayern stammende Mentalmagier und Gedankenkünstler kommt bei Schweizer Eventmanagern extrem gut an. Warum das so ist? Jakob Lipp führt es auf seine Erfahrung, sein Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kunden und nicht zuletzt auf seinen süddeutschen Charme zurück.

Jakob Lipp blickt ernst. Ernster als die Gäste, die ihn am Stehtisch umringen und ihn gebannt beobachten. Er ist kein Unterhalter oder Zauberer im herkömmlichen Sinne. Er ist Mentalmagier oder wie er es selbst nennt "Gedankenkünstler". Zu seinen Utensilien zählen weder Kaninchen noch Säge - seine Kunst ist weit subtiler. Und damit noch undurchschaubarer. Die Gäste sind fasziniert und nach dem Kunststück bleiben erstauntes Kopfschütteln, ungläubige Gesichter und erlösendes Lachen. Dann lächelt auch der Magier selbst.

MIG Fonds Unternehmen NFON ist der "Cloud Spezialist"

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Beteiligungs- und Fondsmanagement der MIG Fonds – MIG Verwaltungs AG

NFON revolutioniert die Telefonanlage

Die Ansprüche an Smartphones werden immer höher - alles muss schnell gehen, jeder möchte überall erreichbar sein und das möglichst günstig. NFON, ein Beteiligungsunternehmen der MIG Fonds, bietet seinen Kunden genau das in Form der Cloud-Telefonie, denn mit der innovativen Lösung von NFON können Sie von jedem Ort der Welt mit dem Telefon, dem Mobiltelefon und dem PC auf die NFON Cloud-Telefonanlage zugreifen. Spätestens mit dem Ende des ISDN Anschlusses im Jahr 2018 wird die Cloud und somit auch das MIG Fonds Beteiligungsunternehmen NFON als bekanntester Anbieter der Cloud-Telefonie, eine sehr gute Alternative zur "normalen" Telefonanlage darstellen.

Abhörsicher mit NFONs Cloud-Lösung

Die DEKRA Hochschule ändert ihren Namen

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Die DEKRA Hochschule ändert ihren Namen

Neuer Name, gleicher Inhalt: Die DEKRA Hochschule Berlin hat ihren Namen in DEKRA Hochschule für Medien geändert. Nachdem Beirat und Akademischer Senat grünes Licht signalisierten hatten, gab es nun auch die Zustimmung seitens der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

"Von der Namensänderung versprechen wir uns, von potentiellen Studierenden auf Anhieb als Medienhochschule wahrgenommen zu werden", erläutert Rektorin Nele Neubert.

Die DEKRA Hochschule für Medien mit Sitz in Berlin-Friedrichshain bietet seit vielen Jahren Bachelorstudiengänge Fernsehen und Film, Journalismus und Medienmanagement an. Weitere Informationen: www.dekra-hochschule.de (http://www.dekra-hochschule.de)

Kontakt:

Friederike Wenthe
Telefon: +49.30.290080214
Telefax: +49.30.290080201
E-Mail: Friederike.wenthe@dekra.com

RWTH Aachen ist neuer Gesellschafter der TLB GmbH

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Eine der führenden technischen Universitäten Europas verstärkt seit Kurzem die Gesellschafterstruktur der TLB GmbH: Seit September 2015 ist die Exzellenz-Universität RWTH Aachen neuer Gesellschafter bei der Technologie-Lizenz-Büro (TLB) GmbH.
Damit baut die TLB GmbH neben ihrem fachlichen Portfolio auch ihre überregionale Ausrichtung aus und hat mit der RWTH Aachen einen weiteren starken Partner gefunden.

Durch diese Zusammenarbeit ergeben sich neue Möglichkeiten und weitere Synergieeffekte für die TLB GmbH, die seit mehr als 17 Jahren den Technologietransfer zwischen den baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Wirtschaft gestaltet. TLB ist mit seiner langjährigen Erfahrung ein Vorreiter unter den in Deutschland angesiedelten Patentverwertungsagenturen (PVA) für Forschungseinrichtungen. Dieses zeigt sich auch in dieser ersten bundeslandübergreifenden Kooperation auf Gesellschafterebene: Die Kompetenz von TLB wird nicht nur in Baden-Württemberg wahrgenommen. Die RWTH Aachen wird als Gesellschafter von der Kompetenz und langjährigen Erfahrung von TLB als Dienstleister profitieren, sowie TLB vom exzellenten Industrienetzwerk der RWTH und den Erfahrungen des an der RWTH groß geschriebenen Technologietransfers.

Natura Vitalis mit neuem Internetauftritt

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Natura Vitalis mit neuem Internetauftritt
Frank Felte, Gründer von Natura Vitalis

Internet und Gesundheit, das passt zusammen. Die Suchanfragen und Ergebnisse für das Stichwort "Gesundheit" steigen und steigen, und für viele Menschen ist das World Wide Web der erste Anlaufpunkt, wenn sie sich für ein Gesundheitsthema interessieren. Und www.naturavitalis.de bietet das, was wirklich wichtig ist: gute Qualität, faire Preise und eine individuelle Beratung bei allen natürlichen Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten von Natura Vitalis, einem der führenden Hersteller solcher Produkte - aber auch noch mehr: nämlich hochkarätige Informationen rund um alle Bereiche der körperlichen und seelischen Gesundheit.

Tourico Holidays weitet Strategie für im Vorfeld eingekaufte Hotelkontingente aus

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Tourico Holidays weitet Strategie für im Vorfeld eingekaufte Hotelkontingente aus
Tourico Holidays hat mehr als 20 Voreinkaufs-Partner allein in New York

Orlando/Florida - Tourico Holidays, einer der weltweiten Marktführer im Reisegroßhandel, hat heute angekündigt, dass Maßnahmen zum Voreinkauf von Hotelkontingenten ausgeweitet und damit zur höchsten strategischen Priorität des Unternehmens werden. Das betrifft Hauptanbieter von Hotelzimmern auf der ganzen Welt. Als Zugeständnis an diese einzigartige Methode Hotelverträge abzuschließen hat Tourico Holidays eine neue Abteilung speziell für ExclusiveDeals eingerichtet. Ziel der Mitarbeiter dort ist es, Voreinkaufsvereinbarungen abzuschließen und zu gewährleisten.

BaFin veröffentlicht Verwahrstellenrundschreiben

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Das lange erwartete Rundschreiben enthält keine Überraschungen. Die Verwahrstelle muss zukünftig die Risikomessung im qualifizierten Ansatz überwachen.

Am 7. Oktober hat die BaFin ihr Rundschreiben zu den Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle veröffentlicht. Die darin definierten Anforderungen sind bis zum 4. April 2016 von allen Verwahrstellen zu erfüllen. Das neue Rundschreiben löst das Depotbankrundschreiben von 2010 ab, das mit Inkrafttreten des KAGB 2013 zwar inhaltlich veraltet war, aber mangels einer Neufassung weiterhin gültig blieb.

Neben den Anpassungen, die durch die AIFM-D und das KAGB notwendig wurden, definiert das Rundschreiben auch neue Pflichten, die sich nicht aus einer Gesetzesänderung herleiten lassen, sondern offensichtlich eine geänderte Auffassung der Aufsicht widerspiegeln. Der wichtigste dieser Punkte ist die Verpflichtung, zukünftig auch die Risikomessung nach dem qualifizierten Ansatz durch die Verwahrstelle überwachen zu lassen. Nach dem alten Rundschreiben musste nur die Risikomessung nach dem einfachen Ansatz geprüft werden. Gegenüber dem letzten Entwurf aus dem Frühjahr kann aus der endgültigen Fassung des Rundschreibens nun zumindest klar herausgelesen werden, dass diese Überwachung auch mittels der Systeme der Fondsgesellschaft erfolgen kann. Damit hat die BaFin quasi das Modell 1 aus der Anlagegrenzprüfung auf die Risikoüberwachung übertragen.

Architekturbüro Frey Architekten erhält Preis der Initiative "Deutschland - Land des Langen Lebens"

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Der Demografiekongress 2015. V. l. n. r: Dieter Hackler, Wolfgang Frey, Ursula Lehr, Ulf Fink

Berlin/Freiburg, 9. Oktober 2015 - Architekt Wolfgang Frey nahm am 4. September 2015 auf dem Demografiekongress 2015 in Berlin den Preis der Initiative "Deutschland - Land des Langen Lebens" für das Projekt Heidelberg Village entgegen, das derzeit in der Heidelberger Bahnstadt entsteht. Gewürdigt wird hiermit sein Beitrag zur Entwicklung und Förderung eines vernetzten Wohnens und einer sozialen Architektur, bei der technische Entwicklungen, Integration und gemeinsames Leben unterschiedlicher Generationen sowie die Einbindung von Service- und Pflegedienstleistungen am Wohnquartier den sich ändernden Anforderungen an eine älter werdende Gesellschaft gerecht werden.

ARAG Verbrauchertipps

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Mieter müssen Lärm vom Bolzplatz hinnehmen
Mieter können nicht ohne weiteres wegen Lärms vom Bolzplatz einer benachbarten Schule die Miete mindern. Die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hoben das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg auf und gaben den Fall zur erneuten Verhandlung dorthin zurück. Zur Begründung hieß es, Kinderlärm sei laut Gesetz hinzunehmen. Das LG hielt eine Mietminderung für gerechtfertigt. Es hatte dies u.a. damit begründet, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz, nach dem Kinderlärm grundsätzlich toleriert werden muss, erst 2011 und damit lange nach Abschluss des Mietvertrags in Kraft getreten sei. Der BGH wies diese Ansicht nun zurück und betonte, dass das gesetzliche "Toleranzgebot" zu Kinderlärm "weit über seinen eigentlichen Anwendungsbereich hinaus" ausstrahle. Nun muss laut ARAG Experten die Vorinstanz nach Maßgabe des BGH prüfen, ob der Lärm nicht von Kindern, soßballFundern von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen verursacht wurde, die abends oder am Wochenende auf dem Platz Fußball gespielt hatten. Dieses Argument der beklagten Mieter hatte das Hamburger Gericht nicht geprüft (BGH VIII 197/14).

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