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SceneLights Mini-LED-Clipbeamer LB-2500.mini mit Mediaplayer

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SceneLights Mini-LED-Clipbeamer LB-2500.mini mit Mediaplayer
SceneLights Mini-LED-Clipbeamer LB-2500.mini mit Mediaplayer, 60 lm, www.pearl.de

Einfach und spontan überall Filme gucken! Diese kompakte Leichtgewicht passt in jede Tasche und ist Zuhause und unterwegs immer schnell einsatzbereit. Im Handgepäck begleitet einen der LED-Mini-Beamer (http://www.pearl.de/nc-1250-led-projektoren-led-beamer-dlp-heimkino-proj...) von SceneLights (http://www.pearl.de/ar-2-395.shtml) sogar in den Urlaub!

Ob im Wohn- oder Hotelzimmer: Mit dem integrierten Mediaplayer lassen sich Filme und Bilder an die Wand werfen, bequem von USB-Stick oder SD-Karte. So braucht man für einen Filmabend tatsächlich nur dieses günstige Gerät!

Anschlüsse für Notebook und PC sind vorhanden. Ein kleiner Lautsprecher ist ebenfalls direkt integriert. So kommen auch Internet-Clips groß raus!

Vertragsstrafenabrede im Arbeitsvertrag: wirksam nur bei inhaltlicher Bestimmtheit

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Enthalten Arbeitsverträge Regelungen über Vertragsstrafen, sind diese nicht selten unwirksam. Oftmals scheitern sie daran, dass sie nicht bestimmt genug sind. Die Bestimmtheit als Wirksamkeitsvoraussetzung erfordert nach dem Bundesarbeitsgericht insbesondere eine genaue Bezeichnung der sanktionierten Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Problematisch ist für Arbeitgeber daher, dass man nicht mit Generalklauseln arbeiten kann, sondern eine Vielzahl denkbarer Fälle aufführen muss.
Dazu das Bundesarbeitsgericht: "Eine Vertragsstrafenabrede ist wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam, wenn sie neben der zu leistende Strafe die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nicht so klar bezeichnet, dass sich der Versprechende in seinem Verhalten darauf einstellen kann (BAG, Urteil vom 21. April 2005 - 8 AZR 425/04 -, juris)."

Auch im vorliegenden Fall, der vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden wurde, scheiterte der Arbeitgeber aufgrund der mangelnden Bestimmtheit. Folgende Klausel war verwendet worden:

"§ 18 Vertragsstrafe

Neuberechnung der Wohnfläche als Grundlage für Mietminderung

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Ausgangslage: Mietminderung bei Abweichung von 10 Prozent und mehr

Ist die Wohnungsgröße im Mietvertrag aufgeführt, ist hierin regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung zu sehen. Das gilt auch dann, wenn diese mit einem Zusatz wie "ungefähr", "ca." oder "etwa" versehen ist. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen (BGH, Urteil vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09 -, juris).

Eine Ausnahme ist gegeben, wenn dies im Mietvertrag eindeutig geregelt ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein zur Minderung der Miete berechtigender Mangel der Wohnung immer dann vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% unter der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche liegt. In diesem Fall muss der Mieter die Beeinträchtigung im in Mietgebrauch nicht konkret darlegen, sie wird vermutet. Das bedeutet, dass die Miete dann um den entsprechenden Prozentsatz der Abweichung gemindert ist. Der Mieter kann rückwirkend für viele Jahre entsprechend Rückzahlungen verlangen.

Raucherpausen: Anspruch auf Bezahlung aus betrieblicher Übung?

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Fall:

Der Arbeitgeber hatte die Raucherpausen der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit über Jahre geduldet und das Arbeitsentgelt deswegen auch nicht gekürzt. Feste Zeiten für die Raucherpausen oder Regelungen, wie oft und wie lange geraucht werden durfte, gab es allerdings nicht. Der Arbeitgeber änderte dann seine Haltung zu den Pausen, woraufhin ein Arbeitnehmer unter anderem geltend machte, dass ihm ein Arbeitsentgelt für die Raucherpause zustehe. Zur Begründung führte er insbesondere das Bestehen einer betrieblichen Übung an, die sich aus der jahrelangen Duldung der Raucherpausen durch den Arbeitgeber ergeben habe. Er habe folglich davon ausgehen können, dass er auch zukünftig eine Bezahlung der Raucherpausen erhalten werde. Dies gelte umso mehr, da es niemals zu Lohnabzügen aufgrund der Raucherpausen gekommen sei. Über Jahre hinweg sei die Handhabung der Raucherpausen im Umfang von durchschnittlich 60-80 Minuten pro Arbeitnehmer und Tag durch Fortzahlung der Vergütung gebilligt worden.

Es stellte sich im vorliegenden Fall unter anderem die Frage, ob sich durch die jahrelange Handhabung eine betriebliche Übung gebildet hatte, auf die sich der Arbeitnehmer auch für die Zukunft berufen konnte.

Urteil:

Betriebsratstätigkeit: handelt es sich um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20.4.2015, 12 TaBV 76/14.

Im Arbeitszeitgesetz finden sich Regelungen, die die tägliche (8-10 Stunden) und die wöchentliche Arbeitszeit (48 Stunden) begrenzen und unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen einzuhalten sind. Hinzu kommen noch gewisse Ruhezeiten zwischen den einzelnen Arbeitszeiten. Eine Einordnung der Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit hätte zur Folge, dass eigentliche Arbeitszeit plus die Betriebsratstätigkeit zusammen die beschriebenen Grenzen nicht überschreiten sowie den Ruhezeiten genügen müssten. Dabei können sich, insbesondere was die zwingenden Ruhezeiten angeht, durchaus Schwierigkeiten ergeben. Nimmt der Arbeitnehmer beispielsweise zwischen zwei Schichten an einer Betriebsratssitzung teil (siehe oben), wäre ein klarer Verstoß gegen die Ruhezeiten nahezu zwingend. Die Frage ist also recht bedeutsam.

Historie: Operationen am Grauen Star früher und heute

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 Operationen am Grauen Star früher und heute
Die erste Graue Star Operation geht bis in das Altertum zurück.

Die Geschichte der Grauer Star Operationen (http://www.initiativegrauerstar.de/historie-operationen-am-grauen-star-f...) geht bis in das Altertum zurück. Bereits im Alten Ägypten und im Alten Babylon wurden Operationen am Grauen Star durchgeführt. Diese Operationsmethoden unterschieden sich allerdings ganz wesentlich von denen, die heute praktiziert werden. Ein Grauer Star oder Katarakt wurde mit einem Starstich behandelt. Dabei wurde die getrübte Augenlinse nicht entfernt, sondern mit einem Messer ins Auge gedrückt. Damit wollten die Starstecher erreichen, dass das Licht besser auf die Netzhaut fällt. Eine bessere Sicht sollte die Folge sein. Leider gelang der Starstich selten. Oftmals führte er zu einer starken Übersichtigkeit oder gar zur Erblindung. In vielen Fällen endete er tödlich. Bis weit in das Mittelalter wurde der Starstich praktiziert.

Im 20. Jahrhundert machte die Entwicklung von Kunstlinsen deutliche Fortschritte bei Grauem Star

Grauer Star: Operation am Auge in der Region Neuss

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 Operation am Auge in der Region Neuss
Eine der häufigsten Operationen in Deutschland: Die Kataraktoperation.

Der Linsentausch bzw. die Kataraktoperation (http://www.eyedoc-janssen.de/grauer-star-operation-am-auge-in-der-region...) ist mit rund 800.000 Eingriffen in Deutschland die häufigste Operation überhaupt. Die Kataraktoperation ist ein Routineeingriff, der in der Praxis des Augenarztes Benno Janßen in Dormagen / Neuss (http://www.eyedoc-janssen.de/kategorie/grauer-star-katarakt/) mit großer Erfahrung durchgeführt wird. Ein weiterer Schwerpunkt der augenärztlichen Tätigkeit von Benno Janßen liegt auf der Refraktiven Chirurgie.

Augenarzt Benno Janßen (Dormagen / Neuss) mit Schwerpunkt Refraktive Chirurgie

FineArtReisen Reiseführer Januar 2016 - San Sebastian (Spanien) und Breslau (Polen)

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FineArtReisen Reiseführer Januar 2016 - San Sebastian (Spanien) und Breslau (Polen)

Mit der Veröffentlichung des Themenplans für Januar 2016 bietet die Online-Reisezeitung FineArtReisen interessierten Reisejournalisten und Reisefotografen an, Themenvorschläge für Reportagen im Rahmen des Reiseführers "San Sebastian (Spanien) und Breslau (Polen)" einzureichen. Das Reiseziel San Sebastian (Spanien) und Breslau (Polen) wird im Januar 2016 als Reiseführer in die Online-Reisezeitung FineArtReisen aufgenommen. Wie bei allen Beiträgen in der Online-Reisezeitung FineArtReisen bleiben auch die Beiträge zu San Sebastian (Spanien) und Breslau (Polen) dauerhaft erhalten und werden kontinuierlich um aktuelle Reiseinformationen erweitert.

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