Markise als Sonnenschutz auf dem Balkon - haben Mieter einen Anspruch?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 30 July 2015Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin.
Markise als Sonnenschutz beliebt:
Wenn sich im Sommer die Sonne zeigt, ist das Sonnenbaden auf dem Balkon bei Mietern natürlich äußerst beliebt. Wem die pralle Sonne zu viel wird, sucht nach einem wirksamen Sonnenschutz. Dafür ist auf dem Balkon vor allem eine Markise gut geeignet. Doch darf ich als Mieter eine Markise einfach anbringen lassen? Muss man dem Vermieter Bescheid geben? Was ist, wenn der Vermieter vom Mieter verlangt, einen Sonnenschirm statt einer Markise zu verwenden? Haben Mieter einen Anspruch auf Sonnenschutz durch eine Markise?
Bauliche Maßnahme erfordert Genehmigung des Vermieters:
Um die Markise ordentlich auf dem Balkon anzubringen, muss sie in der Regel mit dem darüberlegenden Balkon verschraubt werden. Für eine entsprechende bauliche Maßnahme muss die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.
Kann der Vermieter die Genehmigung einfach versagen?