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Biogastechnik Süd: neue Website überzeugt durch klare Zielgruppenansprache

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 neue Website überzeugt durch klare Zielgruppenansprache

10/2015 - Die Biogastechnik Süd GmbH ist ab sofort mit einer Homepage im Internet vertreten. Unter www.biogastechnik-sued.de (http://www.biogastechnik-sued.de) finden die Online-Besucher zahlreiche Informationen zu den Produkten rund um landwirtschaftliche Biogasanlagen. Die neue Responsive Website stammt aus der Kreativ-Schmiede der Internetagentur brain at work aus Leutkirch im Allgäu ( www.brain-at-work.de (http://www.brain-at-work.de)).

Oberlandesgericht entscheidet: Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

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 Kapitalanlagenvermittler sind zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet

Mit einem Beschluss vom 21.09.2015 hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Pflicht zur Prüfung eines angebotenen Kapitalanlagenmodells auch auf die sogenannten Policen-Aufwertungsmodelle übertragen. Nach dieser Entscheidung müssen Kapitalanlagenvermittler auch bei derartigen Modellen, die rechtlich betrachtet nichts weiter sind als ein Kaufvertrag mit einer hinausgezogenen Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, eine umfassende Plausibilitätsprüfung vornehmen. Nach Ansicht des OLG obliegt es den Vermittlern derartiger Modelle, sich zu informieren, wie denn der Käufer die von ihm versprochene Zahlung des hohen Kaufpreises bewerkstelligen will.

Plausibilitätsprüfungspflicht - Wie funktioniert das in der Praxis?

Nachbarskind bedroht - fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

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Mieter droht neunjährigem Nachbarskind damit, ihm den Penis abzuschneiden - fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens wirksam.

Ausgangslage:

Mieter, die Vermieter oder von diesem beauftragte Personen, wie Hausverwalter, Hausmeister oder Objektbetreuer, mit Straftaten drohen, müssen zumeist mit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, in jedem Fall aber einer ordentlichen, rechnen.

Keine unmittelbare Pflichtverletzung gegenüber dem Vermieter stellt die Bedrohung von Nachbarn bzw. anderen Mietern dar. Was gilt in solchen Fällen?

Fall:

Das Amtsgericht Frankfurt hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Mieter dem neunjährigen Sohn eines Mitmieters ein Taschenmesser gezeigt, dessen Klinge abgeleckt und dann in Penishöhe mit säbelnden Bewegungen angedeutet hat, dessen Penis abzuschneiden. Der Junge hatte den Vorfall vor Gericht als Zeuge glaubhaft dargestellt.

Urteil des AG Frankfurt:

Nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt war die fristlose Kündigung des Vermieters wirksam. Der Hausfrieden sei durch die Aktion des Mieters nachhaltig gestört worden, dem Vermieter sei es unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zuzumuten, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Schimmelpilz: Mietern ist Stoßlüften bis zur viermal am Tag zumutbar - auch bei Berufstätigkeit

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Ausgangslage:

Bei Schimmelpilz in der Wohnung stellt sich der Vermieter meist auf den Standpunkt, dass dieser durch fehlerhaftes Nutzungsverhalten, speziell zu geringe Beheizung und Belüftung, hervorgerufen wurde. Der Mieter auf der anderen Seite führt Baumängel als Ursache an. Der Streit zwischen beiden Parteien wird dann durch ein Sachverständigengutachten entschieden, dem in der Regel durch die Gerichte gefolgt wird.

Fall:

Ein solcher Streitfall hat nun auch wieder das Landgericht Frankfurt beschäftigt. Aus dem Sachverständigengutachten ging hervor, dass die Bildung des Schimmelpilz jedenfalls durch drei- bis viermaliges Lüften täglich hätte verhindert werden können. Die maßgebliche Frage war daher, ob der Mieter ein solches Lüftungsverhalten schuldet oder nicht. Das Amtsgericht, das zuvor mit dem Fall betraut war, hatte dies bereits wegen der Berufstätigkeit der Mieter abgelehnt.

Urteil:

Das Landgericht Frankfurt gab dem Vermieter Recht. Das tägliche drei- bis viermalige Stoßlüften zur Vermeidung von Tauwasserbildung an Kältebrücken belastet auch berufstätige Mieter nicht überobligatorisch.

Attraktives Angebot für Bitcoin-Händler durch MinersCenter

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(Mynewsdesk) WILMINGTON, DE--(Marketwired - 16. Oktober 2015) - Miners Center Inc. (www.minerscenter.com), ein in Delaware ansässiger Händler von Kryptowährung, teilte heute mit, dass es eine Offerte für Bitcoin-Verkäufer vorgelegt hat, während es zugleich seine neue Politik und Vorhaben bei Investitionen mit Kryptowährung bekanntgab. Das Unternehmen gab ein für den Bitcoin-Handel äußerst attraktives Angebot ab mit einem Kaufkurs, der 10% über dem offiziellen Marktkurs liegt.

Das Angebot wurde zeitlich unbefristet unterbreitet, obgleich das Unternehmen erklärte, dass es entsprechend seiner Politik und den vorgesehenen Kapazitäten das Angebot ohne weitere Vorankündigung beenden werde, sobald das Verkaufsziel erreicht sei.

Miners Center Inc. wurde im Juli 2014 von der früheren Bankfachkraft Emilian Tourey gegründet, der angesichts der technologischen Innovationen die Möglichkeiten und Zukunft der Finanzmärkte erkannte und auf das künftige Potenzial der Kryptowährung setzte. "Letztendlich wird es sich zum dominanten Trend im Finanzsystem entwickeln und wir sind nicht mehr weit von diesem Punkt entfernt. Es handelt sich nur noch um ein paar Jahre", erklärte Emilian Tourey, CEO des Unternehmens.

Kostensenkung steht aktuell ganz oben auf der Agenda

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Kostensenkung steht aktuell ganz oben auf der Agenda
Aktuelle Schwerpunktthemen im Einkauf

Die Umfrage von convivax in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift bzw. Website All about Sourcing im August und September 2015 hat ergeben, dass das Thema Kostensenkung ganz oben auf der Prioritätenliste der Einkäufer steht. Für 72% der Befragten ist die Reduzierung der Kosten das aktuelle Top-Thema derzeit. Damit unterstreicht dieses Ergebnis die Erkenntnisse der Umfrage aus dem Sommer. Dort wurde die Bedeutung von Einsparungen im Vergleich zum Vorjahr als deutlich höher eingeschätzt.

An 2. Stelle rangiert mit 41% das Thema Lieferantenmanagement, gefolgt von der Verbesserung der Zulieferqualität mit 34%. Wenn man unterstellt, dass das Lieferantenmanagement neben der Verbesserung von Qualität, Lieferzuverlässigkeit und Innovationen immer auch den Fokus einer Kostensenkung hat, dann reiht es sich nahtlos an das Top-Thema an.

Mit deutlich geringer Priorität folgt dann die Identifizierung und Entwicklung neuer Lieferquellen mit nur noch 19% der Nennungen.

Kostenloses Webinar rund um Postversand und digitalen Wandel

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Kostenloses Webinar rund um Postversand und digitalen Wandel
Wir verhelfen zu mehr Orientierung!

München, 19. Oktober 2015 - Mit dem digitalen Wandel in der Postbearbeitung haben die Versandoptionen rapide zugenommen. Das neue Live-Webinar von Neopost hilft Unternehmen, den Überblick zu behalten und die lohnendsten Versandwege für sich zu finden.

Webinar-Termin: Dienstag, 27. Oktober 2015 - 14.00 bis ca. 14.45 Uhr

Veranstaltungstitel:"EDI, ZUGFeRD, PDF, Hybridmail? Oder doch der klassische Brief?
Hat Ihr Unternehmen den richtigen Versandweg schon gefunden?"

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