Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 12 August 2015Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) kann zu Lebzeiten auch dann widerrufen werden, wenn der Partner nicht mehr testierfähig ist. Dazu müssen aber Formvorschriften eingehalten werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ehepartner können sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Der Ehepartner kann dieses Testament auch dann widerrufen, wenn der Partner nicht mehr geschäfts- und testierfähig ist. Allerdings ist der Widerruf nur rechtskräftig, wenn bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. So könne einem Betreuer mit dem Geschäftskreis "Postvollmacht" ein Widerruf nicht wirksam zugestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 9. Juni 2015 entschieden (11 Wx 12/15).