E-Rechnung bei öffentlichen Aufträgen ist beschlossene Sache
Am 13.07.2016 hat das Bundeskabinett das E-Rechnungs-Gesetz verabschiedet. Dieses setzt die Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht um und verpflichtet öffentliche Auftraggeber, E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten - unabhängig vom Rechnungsbetrag. Für Bundesministerien und Verfassungsorgane gilt diese Regelung ab dem 27.11.2018, für alle anderen Bundesbehörden ab dem 27.11.2019. Dann haben -Unternehmen einen Anspruch darauf, die Rechnungsstellung an die jeweilige Einrichtung elektronisch abzuwickeln.
Das neue Gesetz markiert einen wichtigen Meilenstein in Sachen E-Government und ebnet den Weg für Entbürokratisierung und Kostensenkung. Einerseits durch die Möglichkeit vollelektronischer, medienbruchfreier Prozesse. Andererseits durch die Minimierung von Sach- und Bearbeitungskosten. Offiziellen Hochrechnungen zufolge sollen allein die E-Rechnungssteller insgesamt bis zu 11 Millionen Euro pro Jahr einsparen können. Hinzu kommt ein immenses Sparpotenzial seitens der öffentlichen Hand.