Markenrecht: Streit um Markenschutz eines Schokoriegels
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 December 2016Markenrecht: Streit um Markenschutz eines Schokoriegels
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form eines Schokoriegels als Unionsmarke eingetragen bleiben darf.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwei Hersteller von Süßwaren streiten sich darüber, ob die Form eines bestimmten Schokoriegels als Marke geschützt sein kann.
Ein Hersteller hatte die spezifische Form als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereits im Jahr 2002 angemeldet. Das Amt trug sie 2006 als Unionsmarke ein. Wieder ein Jahr später beantragte ein Konkurrent die Nichtigerklärung der Marke. Das EUIPO wies den Antrag zurück, da die Marke in der EU aufgrund ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe.