ARAG Recht schnell
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 December 2016Aktuelle Urteile auf einen Blick
+++ Keine Werbung auf Friedhöfen +++
Zwei Bestatter aus dem Berchtesgadener Land stritten sich um eine Werbeschrift auf der Arbeitskleidung des Beklagten. Laut ARAG entschied das Oberlandesgericht (OLG) München, dass auf dem Friedhof in Berchtesgaden keinerlei Reklame zur Schau getragen werden darf.
+++ Eilige Paare sparen Steuern +++
Paare, die sich vor Jahresende noch schnell das Ja-Wort geben, können laut ARAG rückwirkend für das ganze Jahr Steuern sparen. Denn auch wer erst im Dezember heiratet, kann für das gesamte Jahr das Ehegattensplitting geltend machen.
+++ Betreuerin zahlt mit Rente eines Verstorbenen +++
Eine gerichtlich bestellte Betreuerin muss laut ARAG bei redlicher Verwendung nicht für zu Unrecht gezahlte Rente haften. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Betreuerin, ohne Kenntnis vom Tod des Betreuten zu haben, die nach dessen Tod gezahlte Rente zur Begleichung seiner offenen Rechnungen verwendet (BSG, Az.: B 13 R 9/16 R).