OLG Hamburg zu irreführender Werbung: Keine Gebühren heißt keine Gebühren
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 June 2017OLG Hamburg zu irreführender Werbung: Keine Gebühren heißt keine Gebühren
Wo kostenlos draufsteht, sollte auch kostenlos drin sein. Ansonsten kann eine derartige Werbung irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Hamburg zeigt.
Das Angebot einer Bank klang verlockend. Sie hatte damit geworben, dass beim Abheben mit der Kreditkarte weltweit keine Bargeldabhebungsgebühren anfallen. Das Kreditinstitut warb in Werbebriefen damit, dass beim Abheben mit der Kreditkarte an jedem Automaten im In- und Ausland keine Abhebungsgebühr anfällt bzw. mit "0 EUR Bargeldabhebungsgebühr weltweit". Allerdings hatte das Angebot einen Haken: Denn außerhalb der Euro-Zone fällt eine Auslandseinsatzgebühr an. Dies wurde allerdings nur auf der Rückseite des Werbeschreibens erläutert.