News

Begründung der Kündigung für Arbeitgeber nicht empfehlenswert

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Begründung der Kündigung für Arbeitgeber nicht empfehlenswert
Arbeitsrecht

Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht.

Geteilte Dienste: Bedeutung und Zulässigkeit

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

 Bedeutung und Zulässigkeit
Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen?

Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinrichtungen findet. Dabei sind die Arbeitszeiten dann so ausgestaltet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung nicht an einem Stück erbringt, sondern etwa einmal morgens und dann erst wieder am Abend. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber zu diesen Zeiten einen erhöhten Bedarf zum Einsatz des Arbeitnehmers hat.

Maximilian Renger: Klingt erst einmal nachvollziehbar, wenn der Arbeitnehmer eben zu diesen Zeiten gebraucht wird und sonst nicht oder?

Fachanwalt Bredereck: Das Interesse des Arbeitgebers ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Auch mag es sein, dass sich einige Arbeitnehmer an diesen Arbeitszeiten gar nicht stören und ihnen das System eigentlich gut passt. Trotzdem ist es arbeitsrechtlich problematisch.

Hightech-Handheld bringt Leistung für den Handel

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Hightech-Handheld bringt Leistung für den Handel
Thomas Uppenkamp, Leiter des Geschäftsbereichs „Mobile Industrial Solutions“ der Casio Europe GmbH

Norderstedt/Düsseldorf, im März 2017: Auf der Handels-Fachmesse EuroShop in Düsseldorf wurde der Handheld Casio IT-G500 in Verbindung mit der Omni-Channel Lösung GK/Retail der GK Software AG mit einer "Silber"-Auszeichnung geehrt. Beim Wettbewerb "Top Produkt Handel 2017" hatten rund 800 Leser des Fachmagazins "BusinessHandel" über die besten Lösungen zur Unterstützung des Handels abgestimmt. In der Kategorie Filialmanagement wurde mit dem Casio IT-G500 ein bewährtes Warenwirtschaftssystem und ein innovatives MDE-Handheld zu Siegern gekürt.

"Dass Casio mit dem Mobilcomputer IT-G500 "Silber" geholt hat, freut uns sehr", erklärt der stolze Gewinner Thomas Uppenkamp, Leiter des Geschäftsbereichs "Mobile Industrial Solutions" der Casio Europe GmbH. "Es liegt wohl an den vielfältigen Möglichkeiten der Datenerfassung in Verbindung mit bester Ergonomie und hoher Robustheit, dass der Handel das Gerät so gut annimmt und es im Filialeinzelhandel zunehmend Verbreitung findet."

Verhaltensbedingte Kündigung - häufigste Gründe für eine Unwirksamkeit

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Verhaltensbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwierig

Hat der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, kommt für Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig. Häufig sind verhaltensbedingte Kündigungen unwirksam mit der Folge, dass der Arbeitnehmer zwar oftmals doch geht, aber nur gegen eine entsprechend hohe Abfindung.

Beweisschwierigkeiten und unüberlegtes Vorgehen

Thema Fehlzeiten - was sollte man bei einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber beachten?

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Thema Fehlzeiten - was sollte man bei einem Personalgespräch mit dem Arbeitgeber beachten?
Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Du hast zuletzt mehrere Beiträge zum Thema Personalgespräch gemacht, nun hatte ein Zuschauer auf YouTube noch einmal speziell nachgefragt, wie man sich als Arbeitnehmer in einem Fehlzeitengespräch verhalten sollte. Was ist zu beachten?

Fachanwalt Bredereck: Ich habe die Nachfrage jetzt zunächst einmal so verstanden, dass es sich um ein Personalgespräch zum Thema Fehlzeiten handeln soll, bei dem der Arbeitgeber vermutlich ein wenig nachforschen will, welchen Grund das Fehlen hat und wie es Zukunft weiter gehen soll. Da ist es mit generellen Tipps etwas schwierig. Man muss immer schauen, in welcher Situation sich der Arbeitnehmer gerade befindet.

Maximilian Renger: Wie ist das zu verstehen?

Wo steht mein Unternehmen mit Compliance?

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Berlin, 31.03.2017 - Speziell für mittelständische Unternehmen, die sich bisher noch nicht mit Compliance befasst haben und nicht über die Ressourcen eines eigenen Compliance-Mitarbeiters verfügen, ist es häufig schwierig, sich diesem Thema zu nähern. Am Anfang steht die Erfordernis, sich einen Überblick zu verschaffen, wo das Unternehmen steht, also den "Status quo" zu bestimmen.

Einen solchen - notwendigen - Überblick erhält das Unternehmen mittels eines so genannten Compliance-Audits.

In einem Compliance-Audit wird das Unternehmen von Compliance-Spezialisten aus externer Sicht objektiv geprüft, wie es im Hinblick auf die Anforderungen an ein Compliance Management System aufgestellt ist. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle wie beispielsweise die Organisation, die Unternehmenskultur und die Kommunikation.

Newsletter-Support.de: E-Mail Marketing Grundlagen > langfristige Strategie entwickeln

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

langfristige Strategie entwickeln" />
newsletter-support.de

Eine der häufigsten Fallstricke ist die Herangehensweise, das E-Mail Marketing als "Push-Methode" nur sofortige Ergebnisse erzielen kann.

Das Gegenteil ist der Fall, auch wenn es durchaus möglich ist, mit einer E-Mail Marketing Kampagne kurzfristig Erfolg zu verzeichnen. Sinnvoller ist es in jedem Fall, eine langfristige Strategie zu verfolgen, mit der in erster Linie die Forcierung der Kundenbindung im Vordergrund steht.

Auch wenn viele Marketing Experten dieser Auffassung sind, hat sich die zukunftsorientierte Strategie der Langfristigkeit noch nicht mehrheitlich verbreitet.

In seiner Anleitung "Konstanter Kontakt beim E-Mail Marketing" bietet Eric Groves einige wichtige Ansätze zur langfristigen Kundenbindung.

"Behandeln Sie E-Mail Adressen nicht als E-Mail Adressen, sondern betrachten Sie diese als Beziehungen." Das ist insofern richtig, da sich hinter jeder E-Mail Adresse ein Mensch befindet, der in einem individuellen Beziehungsverhältnis zu Ihnen steht.

Stromkunden werden durch Stromsteuer völlig unnötig belastet

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

Erlenbach. Zum Jahreswechsel sind die Strompreise wieder gestiegen und belasten die Haushaltskassen der Verbraucher bundesweit. Lag der Anteil an Steuern und Abgaben 1999, dem Jahr der Einführung der Stromsteuer, noch bei 30 Prozent, wird der Anteil im Jahr 2017 laut Schätzungen des BDEW bei 55 Prozent liegen. Das wäre fast eine Verdopplung des Anteils. Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Stefan Kapferer, fordert daher die Senkung der Stromsteuer um die Verbraucher zu entlasten. Die DEG Deutsche Energie GmbH unterstützt die Verbandsforderung. Der bundesweite Strom- und Gasversorger hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass er die Stromsteuer nicht mehr für zeitgemäß hält.

"Es kann nicht sein, dass die Verbraucher teilweise mehr als doppelt so viel zahlen wie 1999, obwohl die Entlastung durch die Bundesregierung so einfach wäre. Wir begrüßen die Forderung des BDEW daher ausdrücklich", betont Tillmann Raith, Geschäftsführer der DEG Deutsche Energie GmbH. Raith wendet sich damit auch gegen den Vorwurf gegenüber der Branche, Preiserhöhungen seien das Ergebnis der profitorientierten Gas- und Stromanbieter. "Der Anteil der Steuern und Umlagen ist schon seit einigen Jahren höher als der an Erzeugung, Transport und Vertrieb", ergänzt Raith.

Ökosteuer auf Ökostrom

BAG: Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags

Kategorie der Pressemeldung: 
Mitteilung: 

 Verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit gilt nur bei eindeutiger Gestaltung des Arbeitsvertrags

Arbeitgeber müssen bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit aufpassen. Denn die verkürzte Kündigungsfrist gilt nur bei einer eindeutigen Vertragsgestaltung.

Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag wird üblicherweise eine Probezeit vereinbart. Dauert die Probezeit maximal sechs Monate kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten wieder gekündigt werden. Hat der Arbeitgeber in seinem vorformulierten Arbeitsvertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungsfrist festgelegt, kann diese auch schon während der Probezeit gelten, wenn der Vertrag nicht verständlich und eindeutig gestaltet ist. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2017 (Az.: 6 AZR 705/15).

Seiten